Verpasste 3a-Einzahlungen nachholen und Steuern sparen
Prüfen Sie in einer Minute, ob sich das für Sie lohnt und wie viel Sie sparen.
Häufige Fragen zur Nachzahlung in die Säule 3a
Was ist ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a?
Ab wann und für welche Jahre kann ich nachzahlen?
Wie viel kann ich pro Jahr nachzahlen?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Muss ich für die Nachzahlung zu relevate wechseln?
Woher weiss ich, wie viel ich eingezahlt habe?
Kann ich eine Lücke in Raten nachzahlen?
Ich bin keiner Pensionskasse angeschlossen. Was gilt?
Was gilt für Ehepaare?
Und nach der Pensionierung?
Kann ich einen Vorbezug für Wohneigentum zurückzahlen?
Was passiert mit offenen Lücken, wenn ich mein 3a-Guthaben beziehe?
Grundlagen: Art. 7, 7a, 7b und 8 BVV 3, ESTV-Kreisschreiben Nr. 18a vom 22.12.2025. Der Check liefert eine unverbindliche Einschätzung und ersetzt nicht die Prüfung durch die Vorsorgeeinrichtung und die Steuerbehörde. * Das Sparpotenzial und die Steuerersparnis sind Richtwerte auf Basis durchschnittlicher Grenzsteuersätze für Alleinstehende in der Schweiz (Bund, Kanton und Gemeinde). Angenommen werden je Bruttoeinkommen: bis CHF 60’000 15%, CHF 60’000–100’000 22%, CHF 100’000–150’000 28%, CHF 150’000–250’000 33%, über CHF 250’000 37%. Bei Ehepaaren wird derselbe Satz für beide Personen angewendet. Die Berechnung ist unverbindlich, vereinfacht und ohne Gewähr; individuelle steuerliche Verhältnisse wie Wohnort, Zivilstand, Konfession, Kinder und weitere Abzüge werden nicht berücksichtigt. Für die Verwendung des Rechners, für dessen Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität sowie für daraus resultierende Entscheidungen wird keine Haftung übernommen. Massgebend ist die Veranlagung der zuständigen Steuerbehörde. Die Berechnung stellt keine Steuer- oder Anlageberatung dar. Die Angaben zu relevate.ch dienen ausschliesslich Werbezwecken. Die rechtlichen Dokumente zu den Anlagelösungen, etwa Basisinformationsblätter und Fondsverträge, finden Sie auf relevate.ch.