Zwei Konten, doppelter Vorteil

Bei einem Ehepaar stellt sich oft die Frage, wer in die Säule 3a einzahlen darf. Was gilt, wenn beide erwerbstätig sind, und worauf es dabei ankommt.

Heiraten verändert vieles, auch in der Vorsorge. Eine Frage taucht dabei immer wieder auf: Wer von beiden darf eigentlich in die Säule 3a einzahlen? Die Vorstellung, dass pro Haushalt nur eine Einzahlung erlaubt sei, hält sich hartnäckig. Sie ist aber falsch.

Die Säule 3a ist an die einzelne Person und ihr Erwerbseinkommen gebunden, nicht an den Haushalt. Entscheidend ist, dass jemand ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Sind in einer Ehe beide Partner erwerbstätig, dürfen also beide unabhängig voneinander in ihre eigene Säule 3a einzahlen, jeder bis zum jährlichen Maximalbetrag. Damit verdoppelt sich für das Paar der mögliche Einzahlungsbetrag, und beide profitieren einzeln vom Steuerabzug. Aus Sicht der Vorsorgeplanung ist das einer der wirkungsvollsten und zugleich einfachsten Hebel überhaupt.

Wichtig ist nur die Voraussetzung: Beide müssen ein eigenes Erwerbseinkommen haben. Wer keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, kann nicht in die Säule 3a einzahlen, auch nicht über das Konto des Partners. Bei einem Paar, in dem beide arbeiten, lautet die Antwort aber klar: Ja, beide dürfen Einzahlungen vornehmen. Nicht nur einer, nicht nur sie, nicht nur er, sondern beide. Wer das weiss, holt für den gemeinsamen Ruhestand spürbar mehr heraus. Jetzt die Tagesfrage im Tippspiel beantworten und Punkte sammeln.