PensFlex - Die 1e-Sammelstiftung
Die individuelle Vorsorgelösung 1e für Mitarbeitende mit einem Einkommen ab CHF 136'080.– (Stand 2026) pro Jahr.
Ihre Vorteile mit PensFlex
Attraktivität als Arbeitgeber:in: Positionieren Sie sich auf dem Arbeitsmarkt ganz vorn und halten Sie Ihre Führungskräfte mithilfe flexibler Vorsorgelösungen langfristig im Unternehmen.
Hohe Planungssicherheit: Gesplittete Vorsorgelösungen funktionieren ohne Umverteilung und Sanierungsrisiko. Erzielte Wertentwicklungen mit PensFlex 1e kommen vollständig Ihren versicherten Mitarbeitenden zugute. Unternehmen, welche die Buchführungsvorschriften nach IFRSoder US-GAAP umsetzen müssen, können mit einer 1e-Vorsorgelösung deren Pensionsverpflichtungen in der Bilanz nach IAS 19 reduzieren.
Keine Umverteilung Ihrer Vorsorgegelder: Aufgrund der Umverteilung in der 2. Säule ist eine optimierte Kadervorsorge für immer mehr Führungskräfte ein wichtiges Kriterium. Wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und der Wahl der richtigen Instrumente.
Steuerersparnis für Ihr Unternehmen: Bauen Sie zur Gewinnnivellierung in erfolgreichen Zeiten Reserven durch Arbeitgeberbeiträge auf. Damit reduzieren Sie die Steuerlast und können in wirtschaftlich schlechteren Zeiten von diesen Reserven zehren. Währenddessen bieten Ihnen überparitätische Finanzierungen zusätzliche steuerliche Vorteile und sorgen für eine stärkere Mitarbeiterbindung.

Wie funktioniert PensFlex?
Mit PensFlex haben Sie die Möglichkeit, Ihren 1e-Vorsorgeplan frei und optimal abgestimmt auf Ihre bestehende oder geplante Basispensionskasse aufzusetzen. Zudem gibt Ihnen eine auf verschiedene Anbieter aufgeteilte Vorsorgelösung die nötige Gestaltungsfreiheit und Sicherheit, dass Ihr Vorsorgeguthaben mit der 1e-Vorsorgelösung PensFlex schlussendlich auch Ihnen gehört.
Gestaltungsfreiheit dank Splitting
Wir leben in Zeiten massiver und systemwidriger Umverteilungen in der beruflichen Vorsorge. Gesplittete Vorsorgemodelle lassen diese unfairen Umverteilungen übrigens nicht zu. Bei Vorsorgelösungen mit einer freien Anlagestrategiewahl – sogenannten 1e-Vorsorgeplänen – wird der überobligatorische Teil der beruflichen Vorsorge in einer separaten 1e-Vorsorgestiftung geführt.
«Don’t put all your eggs in one basket.»
Harry M. Markowitz, amerikanischer Ökonom und Nobelpreisträger (1927 - 2023)
Attraktive Risikoprämien
In der beruflichen Vorsorge sind reine Sparpläne nicht erlaubt. Der Vorsorgegedanke sieht vor, dass auch Risikoleistungen mitversichert werden. Damit das Versicherungsprinzip erfüllt wird, müssen mindestens 4% der Gesamtbeiträge für Risikoleistungen aufgewendet werden. Bei PensFlex werden sämtliche Risikoleistungen für Tod und Invalidität zu 100% bei der Mobiliar (Schweizerische Mobiliar Genossenschaft, Bern) rückversichert. Da die PensFlex Sammelstiftung seit ihrer Gründung im Jahr 2000 einen sehr positiven Schadenverlauf aufweist, profitieren Sie als Versicherte von äusserst attraktiven Risikoprämien.
PensFlex bringt Ihrem Unternehmen mehr Planungssicherheit und damit finanzielle Vorteile.
Keine Umverteilungen
Bei den Vorsorgelösungen von PensFlex gibt es keine Umverteilung zwischen obligatorischen und überobligatorischen Vorsorgegeldern. Solche systemfremden Quersubventionierungen, wie sie bei vielen umhüllenden Pensionskassen praktiziert werden, kennen wir nicht. Ihre Sparbeiträge bilden und bleiben Ihr Kapital.
Kein Sanierungsrisiko
Kapital- und Zinsgarantien für die Versicherten – mit dem entsprechenden Finanzierungsrisiko für Ihr Unternehmen – sind bei einer PensFlex 1e-Vorsorgelösung nicht vorgesehen. Dafür wird dem einzelnen Versicherten die mit der gewählten Anlagestrategie erzielte Wertentwicklung zu 100% weitergegeben. Eine Unterdeckung Ihres Vorsorgewerkes ist nicht möglich. Für Sie als Arbeitgeber:in besteht deshalb kein Sanierungsrisiko.
Keine Bilanzaufblähung
Insbesondere Unternehmen, die ihre Buchführung nach internationalen Rechnungslegungsstandards führen (IFRS oder US-GAAP), können mit 1e-Lösungen ihre Pensionskassenverpflichtungen in der Bilanz nach IAS 19 reduzieren. Resultat dieser Bilanzentlastung: Sie reduzieren Ihre Verpflichtungen, optimieren das Bilanzbild und steigern die Rentabilität auf dem Eigenkapital.
Arbeitgeber-Beitragsreserven
Bei PensFlex kann Ihr Unternehmen Arbeitgeber-Beitragsreserven aufbauen. Der Vorteil daran: So können Sie in guten wie in schlechten Zeiten dank Reservenbildung den Unternehmensgewinn ausgleichen und die Steuerbelastung nachhaltig optimieren. Diese Reserven für die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge stehen Ihnen dann in weniger stabilen Wirtschaftsphasen zur Verfügung.
In den meisten Kantonen akzeptiert der Fiskus den Aufbau einer Arbeitgeber-Beitragsreserve, die in der Regel maximal dem fünffachen jährlichen Arbeitgeberbeitrag entspricht.
Mögliche Vorteile auf einen Blick:
- Sie reduzieren den steuerbaren Unternehmensgewinn.
- Sie bestimmen die Anlagestrategie für solche Reserven.
- Die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge für die Arbeitnehmenden bleiben auch in schwierigeren Zeiten finanzierbar.
Einschränkung für Selbständigerwerbende:
Selbständigerwerbende können die beschriebenen Beitragsreserven nur für Ihre Arbeitnehmenden aufbauen. Der Arbeitgeberanteil für die eigene berufliche Vorsorge darf nicht berücksichtigt werden.
Überparitätische Arbeitgeberfinanzierung
Bei einer Bel-Etage Vorsorgelösung übernimmt der Arbeitgeber oft den Löwenanteil der Finanzierung. Eine überparitätische Arbeitgeberfinanzierung anstelle einer Lohnerhöhung für die Kadermitarbeiter bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen echten steuerlichen Mehrwert.
Mögliche Vorteile auf einen Blick
- Höhere Arbeitgeber-Beitragsreserven für das Unternehmen
- Tiefere Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Tieferes steuerbares Einkommen für Arbeitnehmer
- Argument in der Rekrutierung sowie halten von Fach- und Führungskräften
Anlagestrategien mit BVV 2-konformen Strategieprofilen
Bei grösseren Vorsorgeguthaben offeriert Ihnen PensFlex auch Anlagestrategien, die mit Fonds oder Einzeltitel umgesetzt werden können. Bei der Pensionierung oder bei einem Wegzug aus der Schweiz können Sie die Wertschriften aus dem Vorsorgedepot in der Regel kostenlos ins Privatvermögen übertragen. Die Anlagelösungen werden im Rahmen eines Vermögensverwaltungsmandates von einer PensFlex Partnerbank umgesetzt. Folgende Banken gehören zu unserem auserlesenen Partner-Netzwerk:
- Reichmuth & Co.
- Bank Vontobel AG
- Waadtländer Kantonalbank
- Bordier & Cie
- Edmond de Rothschild (Suisse) SA
- Rothschild & Co
- LGT Bank (Schweiz) AG
- Lombard Odier
- Julius Bär & Co. AG
- Zähringer Privatbank AG
Mit PensFlex haben Sie die Wahl zwischen Anlagestrategien mit Vermögensverwaltungsmandat oder Anlagestrategien mit BVV2-konformen Stratgieprofilen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, zusammen mit unserern Bankpartnern die richtige Lösung für Sie zu finden.
Anlagestrategien mit Vermögensverwaltungsmandat
PensFlex bietet Ihnen je nach persönlicher Risikofähigkeit und Risikoneigung zahlreiche BVV2-konforme gemischte Strategieprofile von Anlagestiftungen und Anlagefonds. Dabei profitieren Sie bei sämtlichen Investmentlösungen von institutionellen Tarifen. Das ist mit spürbaren Kostenvorteilen verbunden, was sich positiv auf die Wertentwicklung der Anlagen auswirkt.
Bei PensFlex kann jeder Versicherte die Anlagestrategie für sein Vorsorgeguthaben frei und eigenverantwortlich wählen. Dabei ist die Anzahl der Strategiemöglichkeiten gesetzlich limitiert. Ihre Mitarbeitenden können aus maximal zehn verschiedenen Anlagestrategien wählen, wovon immer mindestens eine risikoarme Strategie anzubieten ist.
Steuervorteil für Ihre Führungskräfte
Wir schätzen an PensExpert die individuelle Betreuung unserer Kadermitarbeitenden im Bereich ihrer persönlichen Vorsorge.
Zeno Böhm
CEO, Burkhalter Gruppe
Die Zusammenarbeit mit PensExpert war effizient und lösungsorientiert. Meine persönliche Ansprechperson reagierte stets rasch, klar und unkompliziert. Herausforderungen wurden unmittelbar aufgenommen und zuverlässig gelöst. Das habe ich sehr geschätzt.
Leonardo U. F
Ehemaliger PensFlex Kunde
Weitere Formulare sind auch auf dem «PensPortal» (Arbeitgeber) oder «myPensPortal» (Versicherte) abrufbar.
FAQ PensFlex
Die PensFlex Sammelstiftung, auch 1e-Lösung, eignet sich für Unternehmen, welche für Ihre Fach- und Führungskräfte eine individuelle und massgeschneiderte Vorsorgelösung anbieten wollen.
Die PensFlex Sammelstiftung wird immer in Kombination mit einer Basis-Vorsorge geführt.
Die Vorsorgestruktur umfasst somit immer mindestens zwei Vorsorgeeinrichtungen. Das Vorsorgevermögen einer versicherten Person wird somit bei mindestens zwei Vorsorgeeinrichtungen geführt.
In Artikel 1e BVV 2 ist geregelt, dass ausschliesslich Lohnbestandteile in einer 1e-Lösung versichert werden dürfen, welche die Höhe von CHF 136'080 (Stand 2026) übersteigen.
Der Vorsorgeplan, abgeschlossen zwischen der Unternehmung und der PensFlex Sammelstiftung, regelt sämtliche Einzelheiten, wer in einer PensFlex-Lösung versichert ist.
Die Zugehörigkeitskriterien können im Rahmen der vorsorgerechtlichen Bestimmungen individuell und massgeschneidert durch die angeschlossene Unternehmung gewählt werden.
Jede angeschlossene Unternehmung wählt eigenständig, welche Risikoleistungen im Vorsorgeplan versichert sein sollen.
Falls eine Unternehmung beispielsweise keine Ehegatten-/Lebenspartnerrente versichern will, kann dies so gewünscht werden.
Die gewählte Anlagestrategie kann jederzeit geändert werden. Je nach Risikobereitschaft und Risikofähigkeit ergeben sich unter Umständen nach einer gewissen Zeit andere Wünsche bezüglich der gewählten Anlagestrategie.
Sofern eine Einkaufslücke besteht, dürfen diese Lücken mit privaten Geldern ausfinanziert werden. Die persönliche Einkaufslücke kann dem jährlich zugestellten Vorsorgeausweis oder online im myPensPortal entnommen werden.
Beachten Sie, dass in allen Fällen die persönliche Einkaufslücke keine abschliessend verbindliche Zahl darstellt sondern je nach Situation weitere Abklärungen erfordert (z. B. vorhandene Überkapazitäten, WEF-Bezüge, bestehende Freizügigkeitsgelder, usw.).
Die PensFlex Sammelstiftung bietet angeschlossenen Firmen Zugang zu ausgewählten Partnerbanken. Jede Firma entscheidet eigenständig und individuell, von welcher Partnerbank das Vorsorgevermögen verwaltet werden soll.
Der Zeitpunkt einer Implementierung kann individuell gewählt werden. Da es in der Regel eine Abstimmung mit der bereits bestehenden oder geplanten Basis-Vorsorge benötigt, entscheiden sich viele Firmen für eine Implementierung per 1. Januar oder 1. Juli.
