Freizügigkeit und Steuerplanung

Eine vorausschauende Steuerplanung kann wichtig sein, um das volle Potenzial Ihrer Freizügigkeitsguthaben auszuschöpfen. Durch gezielte Strategien lassen sich Steuervorteile sichern, Vermögenserträge schützen und langfristige Ersparnisse erzielen. Ob durch Splitting des Bezugs oder durch die Berücksichtigung kantonaler Unterschiede.

Vorsorge und Steuern haben viele Schnittstellen, welche es zu beachten gibt. Sei es in der Plangestaltung, bei Bezügen von Vorsorgegeldern, im Rahmen von Einkäufen, beim Ausrichten von Abgangsentschädigungen oder in vielen weiteren Konstellationen. Unsere Steuerexperten bringen das Know-How auf der Schnittstelle Steuern/Vorsorge ein, damit unsere Versicherten nicht nur steuerkonforme Lösungen sondern auch einen Sparringpartner haben.

Unsere Dienstleistungen

Aufgrund jahrelanger Tätigkeit bei Verwaltung und in Steuerberatungsunternehmen können unsere Steuerexperten bei fast allen steuerlichen Fragestellungen unterstützen, sei es mit Fragen zur Steuererklärung, bei Nachfolgelösungen, Umstrukturierungen oder auch mit Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen oder Spesenreglementen. Schwerpunkt liegt jedoch im Bereich der Fragen auf der Schnittstelle Vorsorge/Steuern, so z. B. bei der Ausgestaltung von Vorsorgeplänen, Pensionskasseneinkäufen, dem Bezug von Vorsorgegeldern im In- oder Ausland oder nationalen und internationalen Sozialversicherungsfragen. Unsere Steuerexperten unterstützen hierbei auch oft Treuhänderinnen und Treuhänder, da dieses Fachwissen nicht überall abgedeckt werden kann. PensExpert selbst erbringt weder Treuhand- noch separate Steuerdienstleistungen, weshalb bei einer Zusammenarbeit mit uns auch kein Konkurrenzrisiko besteht. Durch die Expertise unseres Steuerteams ist sichergestellt, dass steuerliche Aspekte intern bei PensExpert, aber auch für unsere Kundinnen und Kunden und Dritte sauber adressiert werden können. Vermittlung von Steuer- und Vorsorgewissen ist nicht zuletzt auch ein Grund dafür, dass die Steuerexperten als Referenten bei verschiedenen Seminar- und Lehrgangsanbietern im Einsatz sind (u. a. Hochschule Luzern HSLU, SwissAccounting, ExpertSuisse, TreuhandSuisse, SFW, fisca u. v. w.). Auch stehen unsere Steuer- und Vorsorgeexpert:Innen immer wieder gerne für spannende In-house Seminare bei Treuhandbüros zur Verfügung.

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Pius Baumgartner & Cyrill Habegger, Team Steuern

Unsere Steuerexperten sind bemüht, ihr Know-How effizient anzubieten. Üblicherweise arbeiten wir mit Kostenpauschalen, so dass Planungssicherheit besteht. Fragen Sie gerne unverbindlich an oder kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch, wenn wir Sie möglicherweise unterstützen können.

Grundlagen der Freizügigkeit im Schweizer Steuersystem

Freizügigkeitsstiftungen sind ein zentraler Bestandteil des Schweizer Vorsorgesystems, insbesondere bei beruflichen Veränderungen oder einem Wegzug ins Ausland. Sie gewährleisten, dass Ihre Vorsorgegelder sicher verwahrt und weiterhin steuerbegünstigt angelegt werden. Entscheidend ist die Wahl der richtigen Freizügigkeitsstiftung, da diese Ihre finanzielle Planung langfristig beeinflusst. PensExpert bietet individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt sind. Mit unserer Expertise profitieren Sie von maximaler Flexibilität und einer optimalen fiskalischen Ausgestaltung Ihrer Vorsorgegelder. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie Ihre finanzielle Zukunft – über Landesgrenzen hinaus.

Steuerliche Behandlung von Freizügigkeitskonten

Freizügigkeitskonten bieten attraktive steuerliche Vorteile, solange die Gelder im Vorsorgekreislauf bleiben. Zinsen und Dividenden sowie das Freizügigkeitsvermögen sind während dieser Phase steuerfrei, was Ihr Vermögen langfristig schützt und wachsen lässt. Erst bei einer Auszahlung wird eine Steuer erhoben. Bei Wohnsitz im Ausland ist dies eine Quellensteuer, die sich nach dem Sitz der Freizügigkeitsstiftung richtet. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von Vorteilen, die speziell auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten sind.

Deklarationspflicht in der Steuererklärung

Eine Deklaration von Freizügigkeitsguthaben in der schweizerischen Steuererklärung ist grundsätzlich nicht notwendig. Nichtsdestotrotz sind gegebenenfalls steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und vertrauen Sie auf unser Know-how.

Steueroptimierung bei Auszahlungen

Bei der Auszahlung eines Freizügigkeitskontos mit Wohnsitz Schweiz fallen nicht wie bei Wohnsitz Ausland Quellensteuern, sondern Kapitalleistungssteuern an, die je nach Kanton erheblich variieren. Eine strategische Planung der Auszahlung kann Ihre Abgabepflicht deutlich senken. Mit Splitting-Optionen und gegebenenfalls der Wahl eines vorteilhaften, tatsächlich gelebten Wohnsitzes lässt sich das Optimum herausholen. PensExpert bietet massgeschneiderte Lösungen, um Ihre Freizügigkeitsguthaben gesetzeskonform und steueroptimiert auszuzahlen. Egal, ob Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen oder nur einen Teilbezug machen, beispielsweise mittels WEF-Vorbezug – wir begleiten Sie bei jedem Schritt.

Kantonale Steuervergleiche und -rechner

Unsere Freizügigkeits- und 3a-Stiftungen haben ihren Sitz im steuerlich attraktiven Kanton Schwyz, der den niedrigsten Quellensteuersatz der Schweiz bietet – maximal 4.8% bei Kapitalauszahlungen. Dies verschafft Ihnen bei Kapitalbezug mit Wohnsitz im Ausland möglicherweise erhebliche Vorteile, insbesondere im Vergleich zu anderen Kantonen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und maximieren Sie die vorhandenen finanziellen Vorteile. Vereinbaren Sie einen Termin, um Ihre Zukunft gezielt zu planen.

  1. Steuerbetrag berechnen

    Berechnen Sie Ihren Steuerbetrag.

    50’000
  2. Sparmöglichkeiten durch Splitting berechnen

    Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie einsparen können, wenn Sie ein Splitting auf zwei Konten und die Auszahlung in zwei oder drei Tranchen vornehmen.

    Anzahl Tranchen

Ihr Nettokapital

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Ihr Steuerbetrag

0

Splitting nicht aktiviert

Ihre Steuerersparnisse mit Splitting im Vergleich zum einmalbezug

0

Ihr Steuerbetrag in %

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Sie können direkt einen Termin mit einer Person aus unserem Beratungsteam vereinbaren.