Freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse: So sparen Sie 2026 Steuern

Mit einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse sparen Sie Steuern und verbessern Ihre Altersvorsorge. Wählen Sie unten Ihre Pensionskasse aus, damit wir Ihnen die passenden Informationen zum Einkauf zeigen können.

Ein Beispiel: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von CHF 200'000 reduziert ein Einkauf von CHF 50'000 die Steuern je nach Wohnort um bis zu CHF 19'463.

Ich bin versichert bei

Wie viel Steuern sparen Sie mit einem Einkauf in die Pensionskasse?

Mit unserem Einkaufsrechner sehen Sie, wie stark ein freiwilliger Einkauf Ihre Steuerbelastung senkt und wie viel zusätzliches Alterskapital Sie damit aufbauen. Tragen Sie dazu ihren gewünschten Einkaufsbetrag ein.

  1. Steuereinsparung berechnen

    Berechnen Sie Ihre Steuereinsparung.

    100’000
  2. Steuern sparen mit Tranchenauszahlung

    Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie einsparen können, wenn Sie die Auszahlung in mehreren Tranchen vornehmen. Der Einkaufsbetrag wird durch die Anzahl Jahre geteilt.

    1
  3. Zins- und Umwandlungssatz anpassen

    Berechnen Sie die Auswirkung von anderen Zins- und Umwandlungssätzen auf ihre Pensionskasse.

    1
    5

Ihr Steuerbetrag pro jahr bei Einkauf

0

Ihr Steuerbetrag pro Jahr ohne Einkauf

0

Ihr zusätzliches Alterskapital

0

CHF in Tausend
Jahre

Erhöhung der Altersrente

0

So zahlen Sie Ihren Einkauf ein

Im myPensPortal erhalten Sie nach einem kurzen Prozess die Zahlungsinstruktionen für Ihren Einkauf. Bei grösseren Beträgen lohnt es sich, den Einkauf vorher mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater zu planen.

Damit Sie den Einkauf in der Steuererklärung 2026 abziehen können, muss er bis Mitte Dezember auf dem Vorsorgekonto gutgeschrieben sein.

Das bringt Ihnen ein Einkauf bei PensFlex und PensUnit

Bei uns gehört Ihr Vorsorgevermögen ganz Ihnen, denn es gibt keine Umverteilung von Jung zu Alt. Im Gegensatz zur 1. Säule und zu vielen klassischen Pensionskassen bleibt Ihr Kapital vollständig in Ihrem Besitz.

Ihre Vorteile

  • Sie bauen Ihre Vorsorge aus und können den Einkauf vom steuerbaren Einkommen abziehen.
  • Die Rückgewähr der Einkaufseinlagen im Todesfall ist garantiert.
  • Ihr Vermögen wird nicht zu den Rentenbeziehenden umverteilt.
  • Sie haben attraktive Renditechancen im Rahmen Ihrer persönlichen Anlagestrategie.
  • Beim Bezug profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz.

Das sollten Sie wissen

  • Ihr Kapital ist in Ihrer Altersvorsorge gebunden.
  • Leistungen aus Einkäufen können während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden.
  • Bei PensFlex schmälert eine negative Rendite Ihr Vorsorgevermögen.

Das sollten Sie vor einem Einkauf in die Pensionskasse wissen

Hier finden Sie die wichtigsten Regeln im Überblick.

Was ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?
Ein freiwilliger Einkauf ist eine zusätzliche Einzahlung in die Pensionskasse. Er verbessert Ihre Altersleistung und lässt sich grundsätzlich in vollem Umfang vom steuerbaren Einkommen abziehen, genau wie Einzahlungen in die Säule 3a. Bei Wohnsitz im Ausland klären Sie die Abzugsfähigkeit vorgängig mit der Steuerbehörde.
Bis wann muss ich einzahlen, damit der Einkauf 2026 zählt?
Einkäufe sind jederzeit möglich, sofern Sie über Einkaufskapazität verfügen. Für den Steuerabzug zählt gemäss einem neueren Bundesgerichtsurteil die Gutschrift auf dem Vorsorgekonto. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Betrag bis Mitte Dezember einzuzahlen.
Welches Einkommen trage ich im Einkaufsrechner ein?
Verwenden Sie das Nettoeinkommen gemäss Ihrem Lohnausweis. So entspricht die Berechnung möglichst genau Ihrer Steuererklärung. Der Rechner zeigt Ihnen den Steuerbetrag ohne Einkauf und bei Einkauf. Die Differenz ist Ihr persönlicher Steuervorteil.
Lohnt es sich, einen grossen Einkauf auf mehrere Jahre zu verteilen?
Wegen der Steuerprogression ist der Steuervorteil oft grösser, wenn Sie einen hohen Betrag in mehreren Tranchen über einige Jahre einzahlen statt auf einmal. Im Einkaufsrechner probieren Sie das unter «Anzahl Tranchen» aus. Für eine Planung über mehrere Jahre oder mit Blick auf Ihre Pensionierung beraten wir Sie gerne persönlich.
Kann ich nach einem Vorbezug für Wohneigentum einkaufen?
Freiwillige Einkäufe sind erst wieder möglich, wenn der gesamte Vorbezug zurückbezahlt ist. Verpfändungen sind davon nicht betroffen. Die Rückzahlung selbst ist steuerlich nicht abziehbar. Vorbehalten bleibt die Rückforderung der Kapitalsteuer, die beim Vorbezug bezahlt wurde.
Gilt nach einem Einkauf eine Sperrfrist?
Ja. Leistungen aus Einkäufen dürfen innert drei Jahren nach der Einzahlung nicht als Kapital bezogen werden. Wenn Sie eine Pensionierung mit Kapitalbezug planen, besprechen Sie den Zeitpunkt am besten mit uns.
Was gilt, wenn ich aus dem Ausland zugezogen bin?
Für Personen, die ab dem 1. Januar 2006 aus dem Ausland zugezogen sind und noch nie einer Schweizer Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren, gelten besondere Bestimmungen. Die Einkaufssumme darf in den ersten fünf Jahren nach dem Eintritt 20 Prozent des versicherten Sparlohnes nicht überschreiten.
Was gilt nach einer Scheidung?
Zuerst wird die Lücke geschlossen, die durch die Scheidungsauszahlung entstanden ist. Danach sind ordentliche Einkäufe möglich. Einkäufe zur Schliessung einer Scheidungslücke sind von der dreijährigen Sperrfrist nicht betroffen.
Kann ich mit einem Einkauf eine vorzeitige Pensionierung finanzieren?
Ja. Wenn die reglementarische Einkaufskapazität ausgeschöpft ist, können Sie zusätzliche Beiträge für eine vorzeitige Pensionierung leisten. Dabei profitieren Sie von denselben Steuervorteilen wie beim ordentlichen Einkauf.
Welche Guthaben verringern meine Einkaufskapazität?
  • Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder Freizügigkeitspolicen, zum Beispiel bei PensFree, independent oder Drittstiftungen
  • Allfällige Überkapazitäten aus der Basisvorsorge
  • Bereits bezogene Altersleistungen als Rente oder Kapital
  • Bei Selbständigerwerbenden die Guthaben der Säule 3a, die den vorgegebenen Maximalbetrag überschreiten

Haben Sie Fragen?

Sind Sie bereits Kunde? *

Datenschutzerklärung *