Freizügigkeit und Scheidung
Eine Scheidung kann erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge haben, besonders wenn es um hohe Vermögenswerte und komplexe Pensionskassenansprüche geht. Die Aufteilung der Pensionskasse und der Ausgleich von Altersguthaben sind oft zentrale Punkte in Scheidungsverfahren. Dabei spielen Faktoren wie der Zeitpunkt der Scheidung oder allenfalls der Güterstand eine Rolle.
Einführung: Scheidung und Altersvorsorge
Eine Scheidung bringt in der Schweiz eine Aufteilung des Pensionskassenguthabens mit sich. Diese Aufteilung wird als Vorsorgeausgleich bezeichnet. Das Ziel ist es, beide Seiten finanziell abzusichern, indem die während der Ehe erworbenen Altersguthaben fair verteilt werden. Diese Umsetzung kann jedoch sehr komplex sein. Ein detailliertes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der richtigen Vorgehensweise ist wichtig. PensExpert unterstützt Sie mit individuellen Lösungen, um Ihre Altersvorsorge optimal zu schützen.
Säule 3a und Scheidung
Für die Säule 3a gelten besondere Bedingungen. Bei einer Scheidung wird die Säule 3a Teil der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Je nach gewähltem Güterstand werden somit auch die Guthaben aus der Säule 3a aufgeteilt. Ob und wie das Guthaben aufgeteilt wird, hängt davon ab, wie die Säule 3a finanziert und vertraglich gestaltet wurde. Mit PensExpert erhalten Sie kompetente Unterstützung, um Ihre Interessen zu wahren und steuerlich vorteilhafte Lösungen zu finden. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Ihre Altersvorsorge optimal zu schützen und Ihre individuelle Situation zu klären.
Die Vorsorgelösungen von PensExpert im Überblick
Unternehmen
Die berufliche Vorsorge muss sich stetig weiterentwickeln, um den heutigen Arbeits- und Lebensmodellen langfristig gerecht zu werden.
Unsere Vorsorgelösung mit Einheitsstrategie für Mitarbeitende ab CHF 90'720.– (Stand 2026) Jahreslohn.
Die Kombi-Lösung aus PensFlex und PensUnit bringt mehr Einkaufspotenzial und Vorsorgevermögen.
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Privatpersonen
Gerichtliche Trennung und Pensionskasse
Bei einer gerichtlichen Trennung sind die Auswirkungen auf die Pensionskasse und die AHV-Rente besonders komplex. Anders als bei einer Scheidung werden Pensionskassenansprüche oft nicht unmittelbar aufgeteilt, was zu Unsicherheiten führen kann. Zudem hat die Wahl des Güterstands – zum Beispiel bei Gütertrennung – erheblichen Einfluss auf die Vorsorgeleistungen. Mit PensExpert haben Sie eine erfahrene Partnerin an Ihrer Seite, die Sie durch die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen einer gerichtlichen Trennung begleitet.
Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung
Die güterrechtliche Auseinandersetzung bei einer Scheidung ist für die Aufteilung des Vermögens massgeblich und hat direkte Auswirkungen auf die Altersvorsorge. Ob Errungenschaftsbeteiligung oder Gütertrennung – jede Vereinbarung beeinflusst den nachehelichen Unterhalt und die Pensionskassenansprüche. Gerade bei hohen Vermögenswerten ist es wichtig, strukturiert und weitsichtig vorzugehen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Ihre Vorsorge abzusichern. PensExpert bietet Ihnen umfassende Expertise und individuelle Beratung, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.
Pensionskasse und Leistungsansprüche nach der Scheidung
Nach einer Scheidung sind Leistungsansprüche häufig komplex und haben erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Zukunft. Ob Hinterlassenen-Rente, Invalidenrente oder andere Leistungen – die korrekte Aufteilung und der Anspruch auf Pensionskassengelder erfordern präzise Planung und eine fundierte rechtliche Prüfung. Insbesondere geschiedene Ehepartner:innen können unter bestimmten Bedingungen weiterhin Anspruch auf Rentenleistungen haben. Mit der Einreichung einer Begünstigungsordnung kann sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Erbinnen und Erben festgehalten werden. Auch hier gibt es einen Gestaltungsspielraum, wer an welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil begünstigt wird. PensExpert unterstützt Sie dabei, Ihre Vorsorge optimal zu gestalten.
Berechnung von Pensionskassenansprüchen und Scheidungsausgleich
Die Berechnung der Pensionskassenansprüche und des Scheidungsausgleichs ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die präzises Fachwissen und eine individuelle Analyse erfordert. Ob es um die Aufteilung der Pensionsguthaben oder um die Rückzahlung bereits ausgezahlter Beträge geht – jeder Fall ist einzigartig und bedarf einer sorgfältigen Berechnung.
Gesetzliche Grundlagen zur Scheidung und Altersvorsorge
Die gesetzlichen Grundlagen zur Scheidung und Altersvorsorge in der Schweiz erfordern fundiertes Fachwissen, insbesondere im Hinblick auf das angepasste Scheidungsrecht von 2017 und die Regelungen des BVG. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Durchführbarkeitserklärung, die sicherstellt, dass der Vorsorgeausgleich korrekt umgesetzt werden kann. PensExpert begleitet Sie kompetent durch alle gesetzlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche optimal geschützt sind. Unser Expertenteam kennt die Feinheiten des Scheidungsgesetzes und berät Sie umfassend, um Ihre finanzielle Absicherung zu gewährleisten.
Spezialfälle bei Scheidung und Altersvorsorge
Ein weiterer Aspekt bei einer Scheidung ist der sogenannte «Wiedereinkauf» in die Pensionskasse, um Lücken zu schliessen. Falls nach der Teilung der Altersvorsorge ein finanzielles Defizit entsteht, können Versicherte diese durch Scheidung entstandene Lücke im BVG durch zusätzliche Einzahlungen (BVG-Einkauf einer sog. Scheidungslücke) ausgleichen. Besonders vorteilhaft: Die üblicherweise bei Kapitalbezug aus BVG geltende dreijährige Sperrfrist gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG entfällt für solche Wiedereinkäufe, was eine sofortige Optimierung der Altersvorsorge ermöglicht. Die entstandene Scheidungslücke im Rahmen der Aufteilung gilt nicht als Kapitalbezug. Das gibt geschiedenen Personen die Chance, ihre entstandene Vorsorgelücke in Bezug auf die Steuern ohne zeitliche Einschränkung zu schliessen und die finanzielle Sicherheit langfristig zu stärken.