PensSplit

Mit PensSplit Alterskapital aufteilen und Steuerlast reduzieren.

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Ihre Vorteile mit PensSplit

  • Gestaffelter Bezug: Mit zwei getrennten Freizügigkeitskonten können Sie Ihr Freizügigkeitsvermögen in mehreren Schritten abrufen, anstatt es auf einmal auszahlen zu lassen. So behalten Sie die Kontrolle über den Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlungen und können Ihre finanzielle Zukunft optimal planen.

  • Mehr Flexibilität bei der Anlage: Durch das Splitting stehen Ihnen zwei separate Freizügigkeitsgefässe zur Verfügung. Dies ermöglicht es Ihnen, für jedes Portfolio eine individuelle Anlagestrategie zu wählen – abgestimmt auf Ihre persönlichen Ziele, Ihre Risikobereitschaft und Ihre langfristige Finanzplanung.

  • Steuerersparnis: Indem Sie Ihre Vorsorgegelder in mehreren Tranchen über verschiedene Jahre hinweg beziehen, können Sie die Steuerprogression brechen und so Ihre Steuerlast beim Bezug spürbar senken. Solange das Vorsorgevermögen im Kreislauf der 2. Säule verbleibt (Freizügigkeitskonto), sind keine Vermögenssteuern geschuldet. Ebenso sind Zins- und Dividendenerträge nicht Einkommenssteuerpflichtig.

  • Liquidität: Viele Kundinnen und Kunden schätzen neben dem Steuervorteil auch die zusätzliche Flexibilität beim Bezug. Durch das Splitting muss das Vorsorgekapital nicht auf einmal bezogen werden, sondern kann in zwei Tranchen ausgezahlt werden – genau dann, wenn es benötigt wird.

Haben Sie Fragen? Für alle Ihre Anliegen sind wir für Sie da.

Sie können direkt einen Termin mit einer Person aus unserem Beratungsteam vereinbaren.

Was ist Splitting?

Beim Austritt aus der Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitskapital aufzuteilen und auf zwei verschiedene Freizügigkeitseinrichtungen zu übertragen. PensSplit bietet mit seinen zwei Stiftungen ein Splitting aus einer Hand an – bereits ab einer Freizügigkeitsleistung von CHF 300'000. Die Durchführung des Splittings übernimmt Ihre Pensionskasse, die von uns die entsprechenden Transferinstruktionen erhält.

Wie funktioniert PensSplit?

  • Beim Verlassen einer Pensionskasse wird das angesparte Freizügigkeitskapital auf ein oder mehrere Freizügigkeitskonten überwiesen. Gemäss Gesetz dürfen maximal zwei Freizügigkeitskonten eröffnet werden.

  • Statt das gesamte Kapital auf ein einziges Konto zu überweisen, kann es auf zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen oder -konten aufgeteilt werden. Die genaue Aufteilung kann individuell festgelegt werden, solange beide Konten unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen nutzen.

  • Da Sie nun zwei Freizügigkeitsgefässe haben, können Sie für jedes Konto eine eigene Anlagestrategie wählen. So lassen sich beispielsweise unterschiedliche Risikoprofile oder Laufzeiten berücksichtigen.

  • Beim Bezug der Vorsorgegelder wird die Steuer progressiv berechnet – je höher der bezogene Betrag in einem Jahr, desto höher der Steuersatz. Durch das Splitting können Sie die Gelder gestaffelt über mehrere Jahre beziehen und somit Ihre Steuerlast reduzieren.

  • Die Pensionskasse übernimmt die technische Durchführung des Splittings und überweist das Kapital gemäss den Transferinstruktionen an die beiden gewählten Freizügigkeitseinrichtungen.

Wie viele Steuern bezahlen Sie und wie viel können Sie durch Splitting sparen? Erfahren Sie es mit unserem Steuerrechner.

Bitte beachten: Der Rechner gibt Ihnen eine unverbindliche Angabe. Berechnung von TaxWare.ch

  1. Steuerbetrag berechnen

    Berechnen Sie Ihren Steuerbetrag.

    50’000
  2. Sparmöglichkeiten durch Splitting berechnen

    Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie einsparen können, wenn Sie ein Splitting auf zwei Konten und die Auszahlung in zwei oder drei Tranchen vornehmen.

    Anzahl Tranchen

Ihr Nettokapital

0

Ihr Steuerbetrag

0

Splitting nicht aktiviert

Ihre Steuerersparnisse mit Splitting im Vergleich zum einmalbezug

0

Ihr Steuerbetrag in %

0

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