Mario, 1985 spielten Steuern im BVG keine Rolle. Wie kam es dazu, dass sie heute alles bestimmen?
Das BVG war am Anfang ein miliztaugliches, sehr einfaches Gesetz. Steueraspekte haben 1985 gar keine Rolle gespielt. Neu war immerhin, dass Selbstständige überhaupt erst mit dem BVG steuerprivilegierte Vorsorge betreiben konnten. Doch schon bald erkannten die Beraterinnen und Berater, dass Einkäufe abzugsfähig sind. Also reagierten die Steuerbehörden und definierten erste Spielregeln.
Du warst damals auf der Behördenseite. Wie habt ihr entschieden, als es noch keine Regeln gab?
Es waren zwar ein paar Grundsätze vorhanden, aber es gab viele Lücken. Die Steuerkommissäre mussten nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Ich empfand es deshalb als klare Erleichterung, dass es ab 2006 klare steuerliche Richtlinien gab. Vorher musste ich in eigener Regie beurteilen, ob etwas abzugsfähig war. Natürlich sprachen wir uns mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Kantonen ab, aber verbindlich war das nicht.
Du hast später die Seite gewechselt. Was hast du dabei über deine eigene frühere Praxis gelernt?
Bereits beim Wechsel zu PensExpert habe ich klar kommuniziert, dass ich die gelernten Steuerregeln der Steuerämter und der SSK bei den Beratern kommunizieren und fördern möchte. Nach dem Wechsel wurde mir noch mehr bewusst, dass es absolut richtig und notwendig war, als Steueramt gut hinzuschauen, denn es wurden unglaublich kreative Vorsorgelösungen im Markt angeboten, für welche man durchaus den Begriff «Steueroptimierungsextremismus» verwenden kann.
Im Jubiläumsbuch sagst du, das aktuelle BVG sei nicht mehr zeitgemäss. Woran machst du das fest?
Das BVG ist mittlerweile vierzig Jahre alt. Damals hatte man eine ganz andere Gesellschaftsstruktur: Der Ehemann war auf der Arbeit, die Ehefrau für den Haushalt zuständig. Heute gibt es hybride Arbeitsmodelle, und immer mehr Menschen arbeiten auf eigene Rechnung. Wir befinden uns also in einer völlig neuen Welt.
Du sagst, es brauche nur die Streichung eines einzigen Satzes. Welchen meinst du?
Es geht um die virtuelle Kollektivität. Eine alleinangestellte Inhaberin einer GmbH kann sich bei einer Pensionskasse versichern, eine Freiberuflerin ohne Personal nicht. Sachlich lässt sich das nicht mehr begründen. Aber das Gesetz schliesst die virtuelle Kollektivität bei Selbstständigerwerbenden aus. Eigentlich müsste man im BVG nur einen Satz streichen.
Warum passiert das dann nicht?
Solange eine Umwandlungssatz-Debatte geführt wird, hat eine BVG-Revision vor dem Volk kaum eine Chance. Die übrigen Revisionsthemen müsste man deshalb vom Umwandlungssatz entkoppeln und separat behandeln. Der Bedarf ist unbestritten, die Verpackung ist das Problem.
Welchen Fehler machen Beraterinnen und Berater in der Steuerplanung immer wieder?
Vielleicht etwas weniger als früher, aber auch heute sehe ich noch eine gewisse «Menschenfurcht». Berater zeigen ab und zu zu wenig Kante gegen «extreme» Forderungen von Kundinnen und Kunden und schliessen Geschäfte ab, damit ein Geschäft abgeschlossen wurde. Ich finde, man sollte eher mal auf einen Abschluss verzichten als einen schlechten Abschluss machen.
Was gibst du Cyrill Habegger und dem Team mit?
Weiter so! Ich finde es sehr erfreulich, wie ihr das macht. Die richtigen Fragen werden adressiert und es wird gute Vorsorge betrieben, welche auch steuerlich einwandfrei ist. Auch «Sozialkompetenz» im Umgang mit verschiedenen Playern – Aufsicht, Steuerbehörden, Banken, Makler, Kunden – ist wichtig, auch hier seid ihr auf dem richtigen Weg.
Das vollständige Steuergespräch mit Sirgit Meier, André Bänziger, Mario Lazzarini und Max Ledergerber steht im Jubiläumsbuch von PensExpert.