20. Oktober | Natalie Jäggi
Wann das Alterssparen wirklich beginnt Die erste Stelle, der erste Lohn, die Pensionskasse zieht Beiträge ab. Die Annahme liegt nahe: Jetzt beginnt das Sparen fürs Alter. So einfach ist es nicht. Der Risikoschutz für Tod und Invalidität greift zwar früh, konkret ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Das eigentliche Alterssparen beginnt gemäss Gesetz mit 25 Jahren, sofern der Lohn bei einem Arbeitgebenden über 22’680 Franken liegt. Ab diesem Zeitpunkt bis 65 fliessen die Altersgutschriften auf dem koordinierten Lohn ins persönliche Guthaben der 2. Säule, wobei der Arbeitgebende mindestens die Hälfte der Beiträge trägt. Wie stark sich ein früher Start auszahlt, zeigt die Grafik rechts: Der Zinseszinseffekt macht über die Jahre den entscheidenden Unterschied.








