PensUnit – Sammelstiftung

Unsere Vorsorgelösung mit Einheitsstrategie für Mitarbeitende ab CHF 90'720.– (Stand 2026) Jahreslohn.

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Ihre Vorteile mit PensUnit

  • Attraktivität als Arbeitgeber:in: Positionieren Sie sich auf dem Arbeitsmarkt ganz vorn und halten Sie Ihre Führungskräfte mithilfe flexibler Vorsorgelösungen langfristig im Unternehmen.

  • Steuervorteile für Ihre Führungskräfte: Aufgrund der Umverteilung in der 2. Säule ist eine steueroptimierte Kadervorsorge für immer mehr Führungskräfte ein wichtiges Kriterium. Wir unterstützen Sie gerne bei der Steuerplanung und der Wahl der richtigen Instrumente.

  • Einheitliche Anlagestrategie: Abgestimmt auf das Risikoprofil bietet PensUnit Ihrem Vorsorgewerk verschiedene kollektiv umgesetzte Anlagestrategien an. Dabei partizipiert jede versicherte Person gleichermassen am Anlageergebnis der gewählten Strategie.

  • Steuerersparnis für Ihr Unternehmen: Bauen Sie Reserven durch Arbeitgeberbeiträge auf und reduzieren Sie in schlechteren Wirtschaftsphasen Ihre Steuerlast. Währenddessen bieten Ihnen überparitätische Finanzierungen zusätzliche steuerliche Vorteile und sorgen für eine stärkere Mitarbeitendenbindung.

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Haben Sie Fragen? Für alle Ihre Anliegen sind wir für Sie da.

Sie können direkt einen Termin mit einer Person aus unserem Beratungsteam vereinbaren.

Wie funktioniert PensUnit?

  • Erfahren Sie, wie Sie mit überparitätischen Arbeitgeberfinanzierungen, Arbeitgeber-Beitragsreserven, kollektiven Wertschwankungsreserven und der richtigen Beratung bezüglich der optimalen Bezugsstrategie von Lohn und Dividende spürbare Steuervorteile erzielen und damit die Vorsorge stärken können.

    Steuervorteil 1: Überparitätische Arbeitgeberfinanzierung

    Bei einer Bel-Etage Vorsorgelösung übernimmt der Arbeitgeber oft den Löwenanteil der Finanzierung. Eine überparitätische Arbeitgeberfinanzierung anstelle einer Lohnerhöhung für die Mitarbeitenden bringt für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmende einen echten steuerlichen Mehrwert.

    Steuervorteil 2: Arbeitgeber-Beitragsreserven

    Im Vorsorgewerk der PensUnit können angeschlossene Unternehmen Arbeitgeber-Beitragsreserven aufbauen. Der Vorteil daran: In guten Zeiten können Sie mit Reservenbildung den Gewinn Ihrer Firma reduzieren. Diese Reserven für die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge stehen Ihnen dann in weniger stabilen Wirtschaftsphasen zur Verfügung. Kantonale Steuervorschriften sind diesbezüglich stets auch zu beachten.

    Steuervorteil 3: Kollektive Wertschwankungsreserven

    Bei unserer Bel-Etage Stiftung PensUnit ist der/die Arbeitgeber:in verpflichtet, für Ihr Vorsorgewerk eine kollektive Wertschwankungsreserve zu äufnen. Diese dient Ihnen als Sicherheitspolster für allfällige Unterdeckungen bei Ihrer Kaderkasse. Die Zielgrösse dieser Reserve ist abhängig von der gewählten Anlagestrategie. Diese Reservenbildung schafft im Falle einer Unterdeckung Sicherheit und Stabilität im Vorsorgewerk. Sie reduzieren den steuerbaren Unternehmensgewinn.

    Steuervorteil 4: AHV-Lohn versus Dividende

    • Das spricht für den AHV-Lohn: Je höher der AHV-Lohn, desto besser die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität und desto höher die Altersleistungen aus der 2. Säule. Dazu kommt: Je höher der versicherte AHV-Lohn, desto grösser die Einkaufslücken bei der Kadervorsorge und desto grösser die Steuervorteile beim Auffüllen dieser Lücken.
    • Das spricht für die Dividendenausschüttung: Dividenden werden privilegiert besteuert, wenn der Aktionär über eine Beteiligung von mindestens 10% verfügt.

    Doch soll man sich als Firmeninhaber:in einen höheren AHV-Lohn oder eine höhere Dividende auszahlen? Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Der Einzelfall ist immer zu prüfen. Unsere Steuerexperten stehen Ihnen gerne beratend zur Verfügung.

  • Gestaltungsfreiheit dank Splitting

    In Zeiten massiver und systemwidriger Umverteilungen in der beruflichen Vorsorge sind gesplittete Vorsorgemodelle ein «must» für jedes Unternehmen. Gut informierte Führungskräfte und Talente sind je länger je weniger bereit, mit ihren überobligatorischen Vorsorgegeldern den zu hohen Umwandlungssatz und die Mindestzinsgarantie in der obligatorischen beruflichen Vorsorge mitzufinanzieren.

    Attraktive Risikoprämien

    In einer Kadervorsorge sind reine Sparpläne nicht erlaubt. Damit das Versicherungsprinzip erfüllt wird, haben die Risikoprämien mindestens 4% der Gesamtbeiträge(kosten) zu betragen. Sämtliche Risikoleistungen für Tod und Invalidität werden zu 100% bei der Mobiliar rückversichert. Die Mobiliar (Schweizerische Mobiliar Genossenschaft, Bern) ist auch der Rückversicherungspartner der PensFlex Sammelstiftung. Dank diesem Erfahrungsbonus profitieren auch PensUnit Kundinnen und Kunden von äusserst attraktiven Risikoprämien.

  • Abgestimmt auf das Risikoprofil bietet PensUnit Ihrem Vorsorgewerk verschiedene kollektiv umgesetzte Anlagestrategien an. Dabei partizipieren alle Versicherten gleichermassen am Anlageergebnis der gewählten Strategie.

    Ausgewählte, spezialisierte Partnerbanken bieten Ihrem Risikoprofil entsprechende kollektiv umgesetzte Anlagestrategien nach BVV2-Vorgaben an. Folgende Banken gehören zu unserem auserlesenen Partner-Netzwerk:

    Flexible Anlagewahl auch bei den Reserven

    Sowohl die vom Unternehmen aufzubauenden kollektiven Wertschwankungs­reserven als auch die freiwilligen Arbeitgeber-Beitragsreserven können im Rahmen eines separaten Depots für das Vorsorgewerk geführt werden. Dabei kann das Vorsorgewerk die Anlagestrategie ebenfalls unabhängig pro Depot wählen.

  • Aufgrund der Umverteilung in der 2. Säule ist eine separate Kadervorsorge für Führungskräfte ein wichtiges Kriterium. Jemand in Ihrem Unternehmen plant einen Einkauf in die Pensionskasse oder eine vorzeitige Pensionierung? Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl der richtigen Instrumente.

  • Ein Vorsorgewerk bezeichnet ein angeschlossenes Unternehmen innerhalb einer Pensionskasse. Dazu gehören Arbeitgebende, Arbeitnehmende (versicherte Personen) und die Rentenbezüger:innen. Bei der PensUnit sind rund 1 000 voneinander unabhängige Vorsorgewerke angeschlossen.

Steuervorteil für Ihre Führungskräfte

Der Einkauf in die Pensionskasse – einfach erklärt
PensExpert setzt auf zwischenmenschliche Bindung statt nur auf Compliance.

Roger Huber

Geschäftsführer und Inhaber, exclusive leadership support GmbH

Haben Sie Fragen? Für alle Ihre Anliegen sind wir für Sie da.

Sie können direkt einen Termin mit einer Person aus unserem Beratungsteam vereinbaren.

Schon gewusst? Unsere Kombi-Lösung PensPower aus PensFlex und PensUnit bringt mehr Einkaufspotenzial und ist unsere innovative Antwort auf regulatorische Einschränkungen im 1e-Bereich.

Weitere Formulare sind auch auf dem «PensPortal» (Arbeitgeber) oder «myPensPortal» (Versicherte) abrufbar.

FAQ PensUnit

  • Die PensUnit Sammelstiftung, auch Einheitsstrategie-Lösung, eignet sich für Unternehmen, welche für Ihre Mitarbeitenden eine individuelle und massgeschneiderte Vorsorgelösung anbieten wollen.

    Die PensUnit Sammelstiftung wird immer in Kombination mit einer bereits bestehenden oder geplanten Basis-Vorsorge geführt.

    Die Vorsorgestruktur umfasst somit immer mindestens zwei Vorsorgeeinrichtungen. Das Vorsorgevermögen einer versicherten Person wird somit bei mindestens zwei Vorsorgeeinrichtungen geführt. Was kompliziert tönt, setzen wir von PensExpert einfach und effizient für Sie um, damit Ihr Vorsorgegeld auch Ihnen gehört. Die Aufteilung auf zwei separate Vorsorgegefässe reduziert zudem die Risiken durch Diversifikation.

  • Ab einem AHV-Lohn von CHF 90'720.– (Stand 2026) ist jemand berechtigt, einer PensUnit Sammelstiftung beizutreten.

    Es gibt einige Ausnahmen, die es erlauben, dass Mitarbeitende bei einer PensUnit Sammelstiftung versichert sind, die auch weniger als die erwähnten CHF 90'720.– (Stand 2026) verdienen. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten.

  • Der Vorsorgeplan, abgeschlossen zwischen der Unternehmung und der PensUnit Sammelstiftung, regelt sämtliche Einzelheiten, wer in einer PensUnit-Lösung versichert ist.

    Die Zugehörigkeitskriterien können im Rahmen der vorsorgerechtlichen Bestimmungen individuell und massgeschneidert durch die angeschlossene Unternehmung gewählt werden.

  • Jede angeschlossene Unternehmung wählt eigenständig, welche Risikoleistungen im Vorsorgeplan versichert sein sollen.

    Falls eine Unternehmung beispielsweise keine Ehegatten-/Lebenspartnerrente versichern will, kann dies so gewünscht werden. Jedoch ist der gesetzlich vorgesehene Risikoschutz im Rahmen der beruflichen Vorsorge natürlich zu berücksichtigen.

  • Die gewählte Anlagestrategie kann jederzeit durch die Vorsorgekommission geändert werden. Je nach Risikobereitschaft und Risikofähigkeit ergeben sich unter Umständen nach einer gewissen Zeit andere Wünsche bezüglich der gewählten Anlagestrategie. 

  • Die PensUnit Sammelstiftung bietet ihren angeschlossenen Firmen Zugang zu ausgewählten Partnerbanken. Jede Firma entscheidet eigenständig und individuell, von welcher Partnerbank das Vorsorgevermögen verwaltet werden soll.

  • Sofern eine Einkaufslücke besteht, dürfen diese Lücken mit privaten Geldern ausfinanziert werden. Die persönliche Einkaufslücke kann dem jährlich zugestellten Vorsorgeausweis oder online im myPensPortal entnommen werden.

    Beachten Sie, dass in allen Fällen die persönliche Einkaufslücke keine abschliessend verbindliche Zahl darstellt sondern je nach Situation weitere Abklärungen erfordert (z. B. vorhandene Überkapazitäten, WEF-Bezüge, bestehende Freizügigkeitsgelder, usw.).

  • Der Zeitpunkt einer Implementierung kann individuell gewählt werden. Da es in der Regel eine Abstimmung mit der bereits bestehenden oder geplanten Basis-Vorsorge benötigt, entscheiden sich viele Firmen für eine Implementierung per 1. Januar oder 1. Juli.