Wie der Bundesrat am 6. November 2024 mitgeteilt hat, treten die Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) per 1. Januar 2025 in Kraft. Demnach kann im Jahr 2025 erstmals eine Lücke entstehen, welche im Folgejahr (2026) mit einem Einkauf geschlossen werden kann. Rückwirkende Einkäufe von Beitragslücken, welche vor 2025 entstanden sind, lässt die Verordnung nicht zu.
An der von uns im Dezember 2023 publizierten Serie bezüglich den nachträglichen Einkäufen in die Säule 3a ändert sich nichts mehr und hat somit weiterhin Gültigkeit. Wir haben versucht, die komplexen Möglichkeiten für nachträgliche Einkäufe in einigen Grafiken und begleitenden Tabellen zu vereinfachen.
In der nun publizierten, neuen Verordnung wird klar festgehalten, dass die vorsorgenehmende Person gewisse Angaben und Informationen vorab seiner Säule 3a Einrichtung mitteilen muss, damit ein Einkauf getätigt werden kann.
Wie in der Grafik ersichtlich ist, wurde in den Jahren 2025–2028 der jeweilige Maximalbetrag in die Säule 3a nicht komplett einbezahlt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Jahren Beitragslücken entstanden sind.
Die Vernehmlassung hält fest, dass nachträgliche Einkäufe nur so lange getätigt werden dürfen, bis eines oder mehrere Säule 3a Konten infolge Altersleistung bezogen werden. Mit der Auszahlung der ersten Säule 3a ins Privatvermögen erlischt sofort die Möglichkeit von nachträglichen Einkäufen, obwohl unter Umständen noch mehrere Beitragslücken existieren würden.
Wird das erste Säule 3a Konto wie im Beispiel im Dezember 2029 bezogen, dürfen bis zu diesem Zeitpunkt nachträgliche Einkäufe vorgenommen werden.
Ob es zukünftig weiterhin Sinn macht, die Säule 3a Konten gestaffelt zu beziehen, muss je nach Fall geprüft werden, sofern noch zusätzliche Einkäufe vorgenommen werden können.
Auch könnte es bei verheirateten Paaren zukünftig Sinn machen, dass ein Ehepartner mit dem Bezug von Säule 3a Konten wartet. So können weiterhin Einkäufe von einem Ehepartner vorgenommen werden, sofern natürlich bei ihm Beitragslücken vorhanden sind.