Der Zeitpunkt für die Säule 3a

Die Säule 3a ist ein langfristiges Sparinstrument fürs Alter.

Doch irgendwann kommt der Moment der Auszahlung. Viele nehmen an, sie könnten diesen Zeitpunkt nach der Pensionierung frei wählen und das Guthaben beliebig lange liegen lassen. Das ist aber nicht der Fall.

Grundsätzlich ist die Auszahlung der Säule 3a an den Renteneintritt gekoppelt. Mit dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters muss das Guthaben grundsätzlich bezogen werden, ein beliebig langes Zuwarten ist nicht möglich. Frühestens kann die Säule 3a fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden. Es gibt allerdings eine wichtige Ausnahme: Wer über das ordentliche Rentenalter hinaus erwerbstätig bleibt, kann die Einzahlung und damit auch den Bezug aufschieben, in der Regel um bis zu fünf Jahre. Die Auszahlung erfolgt zudem nicht automatisch mit einem bestimmten Alter wie 60, sondern ist an den Renteneintritt und die genannten Fristen gebunden.

Diese Kopplung an den Renteneintritt ist sinnvoll, denn die Säule 3a ist als gebundene Vorsorge gezielt für die Zeit nach dem Erwerbsleben gedacht. Wer den Bezug klug plant und, wo möglich, über mehrere Jahre staffelt, kann dabei erst noch die Steuerlast spürbar senken. Es lohnt sich, den eigenen Zeitpunkt frühzeitig zu durchdenken.