Das Wichtigste zu 1e-Plänen auf einen Blick
- Ein 1e-Plan ist eine Vorsorgelösung der überobligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule) und deckt Lohnteile über CHF 136'080 ab.
- Versicherte wählen ihre Anlagestrategie selbst aus dem Angebot ihrer Pensionskasse.
- Der gesamte Anlageerfolg wird dem persönlichen Vorsorgeguthaben gutgeschrieben. Eine Umverteilung zugunsten anderer Versicherter findet nicht statt.
- Das Anlagerisiko liegt bei den Versicherten. Eine Zinsgarantie besteht nicht, das Vorsorgeguthaben entwickelt sich entsprechend den gewählten Anlagen und der Marktentwicklung.
- Beim Stellenwechsel zu einem Arbeitgeber ohne 1e-Plan wird das Guthaben übertragen und die Anlage dafür liquidiert. Eine Gesetzesrevision soll ab voraussichtlich 2027 mehr Flexibilität ermöglichen.
Was ist ein 1e-Plan?
In 1e-Plänen können Lohnbestandteile über CHF 136'080 versichert werden. Das Besondere an 1e-Lösungen ist, dass die Versicherten selbst bestimmen können, wie ihr Vorsorgegeld investiert wird. Sie können die Anlagestrategie auf ihren persönlichen Anlagehorizont und ihre Risikofähigkeit abstimmen und die Anlage ihrer Vorsorgegelder damit selbst steuern. Unternehmen können sich mit einem 1e-Plan als attraktive, moderne Arbeitgeberinnen positionieren, ihre Kosten für die berufliche Vorsorge senken und das Risiko einer Unterdeckung ausschliessen, denn in 1e-Plänen gibt es keine Sanierungsrisiken.
Vor- und Nachteile eines 1e-Plans für Arbeitnehmende und Unternehmen
- Versicherte wählen ihre Anlagestrategie entsprechend ihrem persönlichen Risikoprofil und Anlagehorizont. Pensionskassen dürfen pro angeschlossenem Arbeitgeber maximal zehn Anlagestrategien anbieten, wobei mindestens eine davon risikoarm ausgestaltet sein muss.
- Bei 1e-Vorsorgeplänen wird der gesamte Anlageerfolg vollständig dem jeweiligen Kadermitarbeitenden gutgeschrieben.
- Kapitalerträge fliessen zu 100 % aufs persönliche Konto der Versicherten, da eine Umverteilung zugunsten anderer Versicherter oder Rentner/Rentnerinnen ausgeschlossen ist. So profitieren Versicherte direkt vom individuellen Anlageerfolg, weshalb keine Abzüge für kollektive Wertschwankungsreserven anfallen.
- Die einbezahlten Beiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, freiwillige Einkäufe in die Vorsorge zu tätigen.
- Es gibt keine Zinsgarantie. Die versicherte Person trägt das Anlagerisiko und mögliche Verluste selbst.
- Bei Stellenwechseln zu Arbeitgebern ohne 1e-Plan kann es passieren, dass die Anlagen zu einem ungünstigen Moment liquidiert werden müssen.
- 1e-Pläne bieten oft keine Rentenoption oder nur einen tiefen Umwandlungssatz. Für Personen, die möglichst viel als Rente beziehen möchten, ist das ein Nachteil.
- Die Risikoprämien sind tiefer, da 1e-Pläne in der Regel Branchen und Personengruppen mit einem unterdurchschnittlichen Invaliditätsrisiko umfassen.
- Da bei 1e-Vorsorgelösungen keine Unterdeckung entstehen kann, entfallen mögliche Sanierungsrisiken für das Unternehmen.
- Aufgrund der Gesetzesänderungen von 2017 werden 1e-Pläne nach IFRS- und US-GAAP-Regelungen als beitragsorientierte Vorsorgelösungen behandelt und es müssen daher bei korrekter Ausgestaltung keine Vorsorgeverpflichtungen bilanziert werden.
- 1e-Vorsorgelösungen unterstützen Unternehmen dabei, qualifizierte Führungskräfte langfristig zu binden. Die moderne Pensionskassenlösung bietet leitenden Mitarbeitenden einen hohen Gestaltungsspielraum in der persönlichen Vorsorge und lässt sich zudem rasch implementieren.
- Sofern Lohnkomponenten vor Implementierung eines 1e-Plans nicht in einer Pensionskasse versichert waren, entstehen Zusatzkosten.
- Es braucht entsprechende interne Ressourcen, um Mitarbeitende umfassend über das Thema zu informieren.
- Mitarbeitende, die nicht in einem 1e-Plan versichert sein möchten, reagieren teils mit Unverständnis.
Steuern und Einkaufspotenzial von 1e-Plänen
Wie in fast jeder Pensionskassenlösung sind auch in einem 1e-Plan freiwillige Einkäufe möglich, die vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden dürfen. Das eingebrachte Kapital wird anschliessend nach der selbst gewählten Anlagestrategie investiert, wobei sowohl das Vorsorgevermögen als auch die Erträge steuerfrei bleiben. Ein Einkauf in einen 1e-Plan ist deshalb in der Regel attraktiver als in eine «normale» Pensionskasse. Die Steuerrendite erhöht sich zusätzlich, weil 1e-Guthaben regelmässig als Kapital bezogen werden und Kapitalleistungen aus der Vorsorge geringer besteuert werden. Hinzu kommt, dass die Gelder in 1e-Plänen in der Regel geschützt sind und im Todesfall als Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden, statt Hinterlassenenrenten zu finanzieren.
Mit Wohnsitz in der Stadt Zürich und einem steuerbaren Einkommen von CHF 200'000 (vor Pensionskasseneinkauf) senkt ein Einkauf von CHF 50'000 die Steuerrechnung um rund CHF 16'500.
Mit der Einführung eines 1e-Plans steigt zudem das Einkaufspotenzial häufig deutlich. Viele Unternehmen versichern in ihrer heutigen Lösung beispielsweise nur Lohnbestandteile bis CHF 150'000. Bei einem Einkommen von CHF 180'000 bleiben damit die Lohnteile zwischen CHF 150'000 und CHF 180'000 unversichert. Werden diese zuvor unversicherten Lohnteile in eine 1e-Lösung einbezogen, entsteht zusätzlicher Raum für freiwillige Einkäufe.
Wie finde ich die richtige 1e-Lösung?
Die Unterschiede zwischen den Anbietern liegen meist nicht im rechtlichen Rahmen, sondern in der konkreten Ausgestaltung der 1e-Lösung. Auch für erfahrene HR- und Finanzverantwortliche ist die Evaluation der passenden Gesamtlösung anspruchsvoll. Zu vergleichen sind unter anderem die Kosten, die Qualität und Breite des Anlageangebots, die Risikoprämien, die Flexibilität bei Strategiewechseln, die digitale Benutzerfreundlichkeit sowie Stabilität, Erfahrung und Servicequalität des Anbieters. Diese Kriterien werden je nach Unternehmen unterschiedlich gewichtet. Umso wichtiger ist es, die eigenen Prioritäten vor der Evaluation zu klären. PensExpert begleitet Unternehmen seit dem Jahr 2000 bei 1e-Lösungen und zählt damit zu den Pionieren in diesem Markt. Aus dieser Erfahrung und der Zusammenarbeit mit mehreren Partnerbanken ist eine breite Auswahl an Anlagestrategien entstanden. Mit PensFlex, unserer 1e-Vorsorgelösung für Führungskräfte, konzipieren wir den 1e-Plan passgenau auf Ihr Unternehmen und Ihr Kader und begleiten Sie von der Evaluation bis zur Umsetzung.
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Häufige Fragen zu 1e-Plänen
Ein 1e-Plan ist eine Lösung innerhalb der überobligatorischen beruflichen Vorsorge (2. Säule), bei der Versicherte ihre Anlagestrategie innerhalb eines vorgegebenen Angebots selbst wählen. Der individuelle Anlageerfolg wird direkt dem persönlichen Vorsorgeguthaben gutgeschrieben.
Für Kadermitarbeitende und andere Arbeitnehmende mit Lohnteilen über CHF 136'080, die ihre Anlagestrategie selbst wählen und das Anlagerisiko tragen möchten.
Versicherte wählen aus mehreren Strategien mit unterschiedlichen Risiko- und Renditeprofilen. Pro Arbeitgeber sind maximal zehn Strategien zulässig, mindestens eine davon risikoarm.
Im Gegensatz zu klassischen Pensionskassenlösungen trägt die versicherte Person bei 1e-Plänen das volle Anlagerisiko. Eine Garantie auf eine bestimmte Verzinsung besteht nicht. Im Gegenzug profitiert die Person direkt von einer positiven Anlageentwicklung.
Ja. Wertschwankungen und mögliche Verluste werden vollständig von den Versicherten getragen. Das Vorsorgeguthaben kann sich bei negativer Marktentwicklung reduzieren.
Nein. Anlageerträge oder Verluste werden individuell dem jeweiligen Vorsorgekonto zugewiesen. Eine Umverteilung zwischen verschiedenen Versichertengruppen findet nicht statt.
Weil in einem 1e-Plan keine Unterdeckung entstehen kann. Gewinne und Verluste werden individuell dem Vorsorgekonto der Versicherten zugewiesen.
Das Vorsorgeguthaben wird nach den gesetzlichen Vorgaben in die neue Pensionskasse übertragen. Voraussichtlich ab 2027 oder 2028 kann es bis zu zwei Jahre auf einem Freizügigkeitskonto weiterbewirtschaftet werden.
Die Beiträge können, wie bei der beruflichen Vorsorge üblich, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zusätzlich sind freiwillige Einkäufe möglich.
Unternehmen können ihre Kadervorsorge attraktiver gestalten, zusätzliche Flexibilität anbieten und wichtige Mitarbeitende langfristig binden. Zudem reduzieren 1e-Lösungen bestimmte Bilanz- und Vorsorgerisiken.
Bei korrekter Ausgestaltung gelten 1e-Pläne als beitragsorientierte Vorsorgepläne. Vorsorgeverpflichtungen müssen deshalb nicht bilanziert werden.