Wenn Mitarbeitende selbst anlegen

In der klassischen Pensionskasse entscheidet die Vorsorgeeinrichtung, wie das Geld angelegt wird, und alle Versicherten fahren dieselbe Strategie.

Doch es gibt Konstellationen, in denen Arbeitnehmende die Anlage ihres eigenen Vorsorgekapitals selbst steuern können. Die Frage ist, wann genau das möglich ist.

Die Antwort lautet: in bestimmten überobligatorischen Vorsorgelösungen. Konkret sind das die sogenannten 1e-Lösungen, benannt nach Artikel 1e der Verordnung BVV2. Sie stehen für Lohnbestandteile oberhalb einer bestimmten Schwelle offen und erlauben es der versicherten Person, aus mehreren Anlagestrategien zu wählen, je nach persönlicher Risikofähigkeit und Anlagehorizont. Die Chancen und Risiken der gewählten Strategie trägt dann die versicherte Person selbst. Es ist also nicht so, dass in jeder Pensionskasse frei gewählt werden kann, und es besteht auch kein generelles Mitbestimmungsrecht bei der Anlage. Die freie Wahl ist an diese speziellen überobligatorischen Lösungen geknüpft.

Für gut verdienende Kaderleute und Fachkräfte ist das eine attraktive Möglichkeit, mehr Einfluss auf die eigene Vorsorge zu nehmen. Sie setzt allerdings voraus, dass man sich mit dem Thema Anlage auseinandersetzt und bereit ist, auch Marktschwankungen auszuhalten. Bei PensExpert gehört genau diese Gestaltungsfreiheit zum Kern des Angebots.