Das Pensionskassenguthaben selber anlegen

In der klassischen Pensionskasse entscheidet die Pensionskasse, wie das Geld angelegt wird.

Es gibt aber eine Lösung, bei der Versicherte selbst am Steuer sitzen und ihre Anlagestrategie wählen können. Sie nennt sich 1e-Lösung, nach dem entsprechenden Artikel 1e der Verordnung BVV2. Doch sie steht nicht allen offen.

Der Gesetzgeber hat eine klare Schwelle gesetzt: Eine 1e-Lösung kann nur für jene Lohnbestandteile angeboten werden, die über einer bestimmten Höhe liegen. Diese Grenze beträgt zurzeit CHF 136'080. Erst der Lohnanteil oberhalb dieser Schwelle lässt sich in eine 1e-Lösung einbringen, in der die versicherte Person zwischen zehn definierten Anlagestrategien wählt und Chancen wie Risiken der Märkte selbst trägt. Damit richtet sich die 1e-Lösung typischerweise an Kader und Fach- und Führungskräfte. Bei PensExpert ist genau das ein Kerngebiet, etwa über die Stiftung PensFlex.

Wer eine solche Lösung nutzt, übernimmt mehr Eigenverantwortung, gewinnt aber auch Gestaltungsfreiheit. Die Anlagestrategie lässt sich auf den persönlichen Anlagehorizont und die eigene Risikofähigkeit abstimmen, was über die Jahre einen spürbaren Unterschied machen kann.