Kapital oder Rente? Der Mix entscheidet

Es ist wohl die bedeutendste finanzielle Frage vor dem Ruhestand, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als monatliche Rente, als einmaliges Kapital oder als Mischung aus beidem beziehen möchten.

Ein folgenreicher Entscheid. Zumal das PK-Guthaben für die meisten der grösste Vermögenswert überhaupt ist und heute für rund 20 bis 30 Jahre ausreichen sollte.  Zudem ist der Entscheid endgültig. Einmal getroffen, lässt er sich nicht mehr korrigieren. Viele wählen heute bewusst eine Kombination aus Rente und Kapital. Der als Rente bezogene Teil sorgt für Planbarkeit, der Kapitalanteil schafft Flexibilität für die Realisierung von Wünschen, von Investitionen oder für eine Erbschaft.

Ich entscheide mich kurz vor der Pensionierung, wie ich mein Vorsorgeguthaben beziehen will.

DENKFEHLER

Eine Faustregel für das richtige Verhältnis gibt es nicht. Zu individuell sind Lebenssituationen, Ziele und Risikoprofile. Genau deshalb macht die persönliche Beratung den Unterschied. Sie behält die vielen Einfluss­faktoren im Blick und verbindet sie zu einer Strategie, die zu Ihrem Leben passt.

Kapitalbezug der Pensionskasse rechtzeitig melden

Die Kapitaloption muss der Pensionskasse spätestens ein Jahr vor dem Bezug gemeldet werden. Einige Reglemente verlangen sogar eine Meldepflicht von drei Jahren im Voraus. Wer sich erst kurz vorher entscheidet, hat die Wahl faktisch schon verloren.

Entscheidungshilfe Kapital und/oder Rente

  • Inflation: Wie behält das Einkommen über 20 bis 30 Jahre seine Kaufkraft?
  • Familiäre Absicherung: Was bleibt dem Partner, der Partnerin oder den Erben im Todesfall?
  • Anlageoptionen: Wie wird das bezogene Kapital angelegt und bewirtschaftet?
  • Lebenserwartung: Wie beeinflussen diese die Gewichtung von Rente und Kapital?
  • Persönliche Ziele: Wie viel Planbarkeit brauchen Sie, wie viel Flexibilität wünschen Sie sich?
  • Steuern: Wie wirken sich Rente und Kapitalbezug steuerlich aus und lässt sich der Bezug staffeln?

Pensionsplanung – Möglichkeiten für den gestaffelten Bezug des Kapitals

Wer sein Pensionskassenkapital auf einmal bezieht, zahlt auf den gesamten Betrag Steuern, und die Progression schlägt voll durch. Wer den Bezug über mehrere Jahre staffelt, bricht diese Progression und spart unter dem Strich deutlich. Die Grafik zeigt beispielhaft, wie sich ein Bezug über Teilkapitalbezüge für Wohneigentum (WEF), mit einer Reduktion des Beschäf­tigungsgrads und einem Renten- oder Kapitalbezug bei der Pensionierung staffeln lässt. Entscheidend ist eine frühzeitige Planung, da sich Bezugsfenster nicht rückwirkend öffnen lassen.

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Arbeiten ab Alter 65 – die Möglichkeiten der drei Säulen im Blick halten

Wer nach 65 weiterarbeitet, hat in jeder der drei Säulen unterschiedliche Spielräume, die nicht automatisch ineinandergreifen. Die AHV lässt sich vorbeziehen oder auf­schieben, die Pensionskasse erlaubt je nach Reglement Rente, Kapital oder eine Kombination, und die Säule 3a bleibt bei fort­gesetzter Erwerbstätigkeit weiterhin offen. Die Grafik zeigt diese Möglichkeiten im Überblick. Wer sie kennt und aufeinander abstimmt, gestaltet den Übergang in den Ruhestand bewusst statt nach Schema.

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