Noch mehr herausholen lässt sich mit der richtigen Staffelung. Wer den Einkauf über mehrere Jahre verteilt, bricht die Steuerprogression Jahr für Jahr und spart unter dem Strich mehr als mit einer einzigen grossen Einzahlung. Zu beachten ist, dass nach einem Einkauf eine 3-jährige Sperrfrist für den Kapitalbezug gilt. Wer den letzten Einkauf rechtzeitig plant, hält die Frist problemlos ein.
Einen Einkauf in die PK lohnt sich erst kurz vor der Pensionierung.
DENKFEHLER
Rechenbeispiel: Wer total 150’000 Franken einkaufen kann und (vor Einkauf) 150’000 Einkommen hat, fährt deutlich besser, wenn er dreimal 50’000 einkauft anstatt einmal 150’000.
Was Sie bei PK-Einkäufen wissen sollten
- Nach einer Eigenheim-Finanzierung ist der Pensionskassenvorbezug zurückzuzahlen, bevor ein Einkauf getätigt werden kann.
- Nach einer Scheidung entsteht eine Lücke, weil das während der Ehe angesparte Guthaben je zur Hälfte geteilt wird. Diese Lücke ist zuerst aufzufüllen, bevor ordentliche Einkäufe möglich sind. Für Scheidungseinkäufe gibt es keine Sperrfrist.
- Jeder Kapitalbezug unterliegt der drei jährigen Sperrfrist: Nach einem Einkauf darf während drei Jahren kein Kapital bezogen werden, sonst entfällt der Steuervorteil rückwirkend.
- Nach einem Einkauf dürfen während drei Jahren auch keine Kapitalbezüge aus weiteren Pensionskassen oder Freizügigkeitsstiftungen erfolgen.
- Keine Sperrfrist gibt es bei ordentlichen Einkäufen mit vollständigem Rentenbezug.