40 Jahre BVG – Reformideen für die Zukunft

Stop & Go Altersrente und Wiedereintritt in eine PK

Mit dem 40 Jahre Jubiläum des BVG gehen die ersten der Baby-Boomer-Generation in Pension. Der Fachkräftemangel dürfte sich dadurch weiter zuspitzen. Das BVG lässt es heute bereits zu, dass Personen über 65 in der beruflichen Vorsorge bleiben dürfen, wenn sie weiterarbeiten. Ein Job-Wechsel nach 65 und ein damit verbundener Pensionskassen-Wechsel ist hingegen nicht erlaubt. Bereits kleine Gesetzesanpassungen können helfen, arbeitswillige im Arbeitsmarkt zu halten.

Weil wir immer älter werden und die Kapitalmärkte weniger Erträge abwerfen, muss das angesparte Vorsorgeguthaben länger reichen. Sollte die Lebenserwartung in der Schweiz in Zukunft auf 95, 100 oder 105 steigen, dann wird der Umwandlungssatz mit dem heutigen Renteneintrittsalter 65 sinken. Wir werden nicht darum herumkommen, über eine Erhöhung des Rentenalters zu sprechen, damit das Geld in der Pensionskasse auch tatsächlich bis zum Lebensende reicht. Europäische Länder wie Dänemark oder Holland kennen bereits ein Pensionsalter von 70 oder mehr.