17. Oktober 2025
40 Jahre BVG – Reformideen für die Zukunft
Heute erlaubt das BVG bereits freiwillige Sparbeiträge vor dem 25. Altersjahr. Zum Glück nutzen viele Arbeitgebende diese freiwillige Möglichkeit bereits und beteiligen sich mit den mindestens geforderten 50% an den Beiträgen, welche auf das Vorsorgekonto einbezahlt werden. Wer bereits vor dem 25. Altersjahr mit Sparen beginnt, verfügt im Alter über ein höheres Vorsorgevermögen. Nicht nur der Startpunkt des Sparens ist relevant, auch die Anlagestrategie zählt. Da Junge einen viel längeren Anlagehorizont haben als ältere Arbeitnehmende, dürfte es grösseren Schwankungen unterliegen.