Das Wichtigste zu Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsdepot auf einen Blick
- Beim Austritt aus der Pensionskasse ohne neuen Anschluss muss das Altersguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen werden.
- Typische Fälle sind Stellenwechsel mit Pause, Selbstständigkeit, Sabbatical oder Arbeitslosigkeit.
- Das Freizügigkeitskonto verzinst das Guthaben, wobei der Werterhalt im Vordergrund steht.
- Das Freizügigkeitsdepot legt das Kapital in Wertschriften an, was Renditechancen, aber auch Kursschwankungen mit sich bringt.
- Welche Lösung passt, hängt von Anlagehorizont, Flexibilität und Risikobereitschaft ab.
- Ein Splitting auf zwei Freizügigkeitsstiftungen ermöglicht gestaffelte Bezüge und senkt die Steuerbelastung.
Wann brauche ich eine Freizügigkeitslösung?
Beim Austritt aus einer Pensionskasse ohne direkten Übertritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung muss das vorhandene Altersguthaben auf eine Freizügigkeitsstiftung übertragen werden. Das ist beispielsweise bei einem Stellenwechsel mit längerer Pause, einer Selbstständigkeit, einem Sabbatical oder während einer Phase der Arbeitslosigkeit der Fall.
Für die Anlage des Guthabens stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Ein Freizügigkeitskonto funktioniert ähnlich wie ein Sparkonto. Das Guthaben wird nicht in Wertschriften angelegt, sondern verzinst. Diese Lösung eignet sich vor allem für Personen, die ihr Guthaben nur für kurze Zeit parkieren oder keine Anlagerisiken eingehen möchten.
- In einem Freizügigkeitsdepot wird das Vorsorgevermögen dagegen ganz oder teilweise in Wertschriften angelegt. Dadurch sind langfristig höhere Erträge möglich, gleichzeitig müssen Versicherte jedoch Kursschwankungen in Kauf nehmen. Wer sein Guthaben voraussichtlich noch viele Jahre nicht benötigt, kann von den Renditechancen an den Kapitalmärkten profitieren.
Freizügigkeitskonto oder Freizügigkeitsdepot im Vergleich
Welche Lösung die bessere ist, hängt vor allem vom persönlichen Anlagehorizont sowie vom Bedürfnis nach Flexibilität und von der eigenen Risikobereitschaft ab. Während das Freizügigkeitskonto den Werterhalt in den Vordergrund stellt, eröffnet das Depot langfristig Renditechancen, dafür sind Kursschwankungen in Kauf zu nehmen.
Anlagehorizont
Wer sein Vorsorgekapital voraussichtlich über viele Jahre nicht benötigt und Wertschwankungen akzeptieren kann, zieht unter Umständen ein Freizügigkeitsdepot in Betracht. Steht die Sicherheit des Kapitals im Vordergrund oder wird das Guthaben in absehbarer Zeit wieder in eine Pensionskasse übertragen, kann ein Freizügigkeitskonto die passendere Lösung sein. Eine individuelle Abwägung der persönlichen Ausgangslage ist in jedem Fall sinnvoll.
Flexibilität
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Flexibilität. Bei beiden Lösungen bleibt das Vorsorgekapital grundsätzlich gebunden und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen bezogen oder übertragen werden. Innerhalb eines Freizügigkeitsdepots besteht jedoch die Möglichkeit, das Anlagevermögen entsprechend dem persönlichen Anlagehorizont und der Risikofähigkeit in unterschiedliche Wertschriftenlösungen zu investieren und die Anlagestrategie bei veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.
Risikobereitschaft
Trotz des langfristigen Anlagehorizonts wird Vorsorgekapital häufig weiterhin auf einem Freizügigkeitskonto gehalten. Ein Grund dafür ist das ausgeprägte Sicherheitsbedürfnis: Ein Kontoguthaben vermittelt vielen Personen das Gefühl, dass das angesparte Kapital vor Wertschwankungen geschützt ist. Hinzu kommt, dass sich viele Personen mit dem Thema Wertschriftenanlage und der Wahl einer geeigneten Anlagestrategie wenig vertraut fühlen.
Gerade bei einem einmaligen Ereignis wie dem Austritt aus einer Pensionskasse kann die Entscheidung für eine Anlage in Wertschriften komplex erscheinen. PensExpert unterstützt Sie gerne dabei, die passende Lösung zu finden.
Was passiert mit meinem Pensionskassenguthaben, wenn ich nichts unternehme?
Nach dem Austritt aus der Pensionskasse fordert die bisherige Vorsorgeeinrichtung dazu auf, eine Freizügigkeitslösung anzugeben. Erfolgt keine Rückmeldung, wird das Guthaben nach Ablauf der gesetzlichen Frist von sechs Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Zwar bleibt das Geld erhalten, allerdings verzichten Versicherte damit auf die freie Wahl ihrer Vorsorgelösung und auf individuelle Anlagemöglichkeiten sowie auf die Möglichkeit, ihre Vorsorgegelder zu splitten.
Steuern sparen durch Splitting der Freizügigkeitsgelder
Freizügigkeitsgelder können auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufgeteilt werden. Das bietet mehr Flexibilität und kann die Steuerbelastung bei der späteren Auszahlung reduzieren. Da Kapitalleistungen progressiv besteuert werden, lassen sich durch gestaffelte Bezüge in verschiedenen Steuerjahren oft Steuern sparen.
Ob sich ein Splitting lohnt, hängt von der Höhe des Vorsorgeguthabens, dem Wohnkanton und der individuellen Bezugssituation ab. Insbesondere bei grösseren Vorsorgevermögen kann ein Splitting zu einer spürbaren Steuerersparnis führen. Eine frühzeitige, individuelle Planung lohnt sich deshalb, idealerweise bereits vor dem Austritt aus der Pensionskasse.
Die Freizügigkeitslösungen von PensExpert
PensExpert bietet unterschiedliche Lösungen für verschiedene Bedürfnisse. Mit PensFree und independent lässt sich Vorsorgekapital je nach Anlagehorizont verzinst verwahren oder in Wertschriften anlegen. Wer seine spätere Steuerbelastung optimieren möchte, kann mit PensSplit sein Vorsorgevermögen auf zwei Freizügigkeitslösungen aufteilen und so die Flexibilität beim Kapitalbezug erhöhen.
Wohin mit Ihrem Pensionskassenguthaben?
Die Wahl zwischen Konto und Depot muss keine Bauchentscheidung sein. Bei PensFree beraten Sie Expert:innen für Vorsorge, Steuern und Anlagen persönlich und finden mit Ihnen die passende Strategie.
Mehr zur Freizügigkeitslösung PensFree
Häufige Fragen zum Unterschied zwischen Freizügigkeitskonto und Freizügigkeitsdepot
Eine Auszahlung ist grundsätzlich nur möglich, wenn ein gesetzlicher Auszahlungsgrund vorliegt, etwa beim Erreichen des Referenzalters, bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beim Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum oder bei einem definitiven Wegzug ins Ausland.
Ein Freizügigkeitskonto dient der vorübergehenden Aufbewahrung des Vorsorgeguthabens, solange kein Anschluss an eine Pensionskasse besteht. Mit dem Antritt einer neuen Stelle und dem Eintritt in eine Pensionskasse muss das Guthaben ganz oder teilweise an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen werden. Besteht länger kein Anschluss an eine Pensionskasse, gelten die gesetzlichen Fristen für den Bezug des Freizügigkeitsguthabens.
Ein Freizügigkeitskonto eignet sich vor allem dann, wenn das Guthaben nur kurze Zeit parkiert wird, etwa bis zum Eintritt in eine neue Pensionskasse, oder wenn Kursschwankungen bewusst vermieden werden sollen.
Nein. Die Pensionskasse versichert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während eines Arbeitsverhältnisses. Ein Freizügigkeitskonto dient der Aufbewahrung des Vorsorgeguthabens, wenn vorübergehend keine Pensionskasse besteht.
Aktuell kann das Guthaben bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres auf einer Freizügigkeitslösung verbleiben. Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue gesetzliche Bestimmungen. Künftig kann das Freizügigkeitsguthaben grundsätzlich nur noch bis zum Erreichen des ordentlichen Referenzalters auf einer Freizügigkeitslösung belassen werden. Eine Verlängerung um höchstens fünf Jahre ist dann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Alle Infos zur Auflösung des Freizügigkeitskontos sind in einem separaten Artikel zusammengefasst.
Sobald ein gesetzlicher Auszahlungsgrund erfüllt ist, kann bei der Freizügigkeitsstiftung die Auszahlung beantragt werden. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Guthaben überwiesen.
Während der Laufzeit ist das Guthaben von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit. Erst bei der Auszahlung fällt eine separate Kapitalleistungssteuer an.
Das Freizügigkeitsguthaben wird gemäss den gesetzlichen Begünstigungsregelungen an die anspruchsberechtigten Personen ausbezahlt. Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften besteht die Möglichkeit, eine individuelle Begünstigungsordnung zu erstellen.
Ja. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Das Vorsorgeguthaben kann, unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen, von einem Freizügigkeitskonto in ein Freizügigkeitsdepot oder umgekehrt übertragen werden.