Doch abseits des Rasens stellt sich für den wechselnden Profi dieselbe nüchterne Frage wie für jeden Arbeitnehmer, der die Stelle wechselt: Was geschieht mit dem Geld, das er in der Pensionskasse seines bisherigen Vereins angespart hat?
Die Antwort ist im Kern einfach und gilt für alle gleich. Beim Wechsel innerhalb der Schweiz von einem Fussballverein zum nächsten wird das angesparte Guthaben als Freizügigkeitsleistung in die Pensionskasse des neuen Vereins übertragen. Für den Fussballprofi heisst das: Sein Pensionskassenguthaben wandert von der Vorsorgeeinrichtung des alten Vereins in jene des neuen. Es wird ihm nicht bar ausbezahlt, es bleibt nicht beim alten Verein liegen und es verfällt schon gar nicht. Das angesparte Kapital bleibt ununterbrochen dem Vorsorgekreislauf erhalten und wächst am neuen Ort weiter.
Genau dafür ist das Freizügigkeitsgesetz da: Es sorgt dafür, dass die berufliche Vorsorge einem Menschen durch sein ganzes Erwerbsleben folgt, egal wie oft er die Stelle oder den Verein wechselt. Ein Fussballprofi mag häufiger wechseln als andere, doch das Prinzip bleibt für alle Erwerbstätigen dasselbe.