Durch Weiterarbeiten im Pensionsalter die Rente verstärken
Das AHV-Alter ist längst kein harter Schnitt mehr. Immer mehr Menschen arbeiten über das Referenzalter hinaus, sei es aus Freude an der Arbeit oder aus finanziellen Gründen. Bereits heute bleiben geschätzte 20 Prozent der 65- bis 74-Jährigen erwerbstätig und helfen damit, den Fachkräftemangel etwas zu dämpfen.
Einzahlungen in die Säule 3a sind bei Weiterarbeit nach 65 nicht mehr möglich.
DENKFEHLER
Fiskus verstärkt den Fachkräftemangel
Wer nach der Pensionierung weiterarbeitet, erlebt oft eine böse Überraschung. Da sich Erwerbseinkommen und Renten aus AHV und Pensionskasse summieren, trifft die progressive Besteuerung dieses Einkommen überproportional. Das Weiterarbeiten oder der Wiedereinstieg im AHV-Alter wird dadurch dermassen unattraktiv, dass viele Rentner und Rentnerinnen wieder aufhören oder ihr Pensum zumindest stark reduzieren.
«Stop & Go»-Rente reduziert die Steuerlast
Um die Arbeit im AHV-Alter fiskalisch attraktiver zu gestalten, hat PensExpert die «Stop & Go»-Rente entwickelt. Wer nach dem Pensionierungsalter erneut erwerbstätig wird, kann die laufende Altersrente bei der Sammelstiftung PensUnit vorübergehend aussetzen. Das Haushaltsbudget wird in diesem Fall über die AHV-Rente und das Erwerbseinkommen finanziert. Diese Möglichkeit senkt die Steuerlast spürbar. Zudem wird bei der endgültigen Aufgabe der Erwerbstätigkeit nebst der unterbrochenen Altersrente eine Zusatzrente aus der beruflichen Vorsorge mit einem höheren Umwandlungssatz ausbezahlt.
Politischer Rückenwind aus Bern
Die Idee der «Stop & Go»-Rente erfährt inzwischen auch in Bundesbern politischen Rückenwind und wird voraussichtlich bald einmal allen Versicherten offenstehen.
Was nach dem AHV-Alter für den Wiedereintritt in die Pensionskasse spricht
- Die zusätzlichen Sparbeiträge verstärken die Altersleistungen.
- Beiträge in die Säule 3a bleiben weiterhin möglich.
- Steuerliche Entlastung, da Sparbeiträge abzugsfähig sind.
- Erwerbstätigkeit im AHV-Alter wird attraktiver.
- Eine sinnvolle Massnahme gegen den Fachkräftemangel.
- Eliminierung der Ungleichbehandlung von Versicherten, die bei Erreichen des AHV-Alters ohne Unterbruch weiterarbeiten, und solchen, die nach einer Pause wieder ins Erwerbsleben zurückkehren.