Doch was geschieht in dieser Zeit mit dem Geld, das man in der Pensionskasse angespart hat? Bleibt es einfach liegen, kommt es aufs Bankkonto, ist es gar verloren? Die Antwort ist beruhigend und folgt einer klaren Logik.
Wer aus dem Arbeitsverhältnis austritt, ohne sofort eine neue Stelle anzutreten, verlässt auch die bisherige Pensionskasse. Das angesparte Guthaben verschwindet aber nicht, sondern wird als Austrittsleistung grundsätzlich auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice übertragen. Dort ist es geparkt und bleibt dem Vorsorgekreislauf erhalten, bis man wieder eine Stelle antritt und das Geld in die neue Pensionskasse einbringt. Es wandert also nicht aufs private Sparkonto, nicht auf die Säule 3a und auch nicht automatisch in die Kasse des Partners. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Vorsorgegeld für die Vorsorge gebunden bleibt.
Für die Weltreisende heisst das: Das Guthaben wartet sicher auf einem Freizügigkeitskonto, bis das Berufsleben weitergeht. Genau hier sind übrigens auch Lösungen wie die Stiftungen PensFree und Independent von PensExpert zu Hause