Ferienwohnungen: Objektsteuer im Blick behalten
Neu können Kantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen. Wer in einem solchen Kanton eine überwiegend selbst genutzte Ferienwohnung besitzt, wird diese Steuer künftig entrichten müssen, erklärt Baumgartner. Er empfiehlt deshalb, die Entwicklungen im jeweiligen Kanton aufmerksam zu verfolgen.
Die Zeit des Eigenmietwerts läuft ab
Michael Ferber, Wirtschaftsredaktor bei der NZZ
Erneuerungsfonds: Mass halten
Viele Stockwerkeigentümergemeinschaften überlegen, ihren Erneuerungsfonds vor 2029 noch kräftig aufzustocken, solange die Einlagen abzugsfähig sind. Pius Baumgartner warnt davor, den Bogen zu überspannen. Einzelne Kantone hätten bereits festgelegt, bis zu welcher Höhe sie solche Einlagen akzeptieren. So anerkennen St. Gallen, Thurgau und die beiden Appenzell höhere Einlagen in der Übergangsphase nur, wenn sie im bisherigen Rahmen bleiben oder ein konkret geplantes Sanierungsprojekt belegt ist. Im Kanton Luzern gelten jährliche Einlagen bis 1 Prozent des Gebäudeversicherungswerts grundsätzlich als zulässig. Pius Baumgartner hält es für möglich, dass sich andere Kantone an diesem Wert orientieren.
Gemischt genutzte Liegenschaften: Lösungen in Sicht
Bewohnt die Eigentümerin eine von mehreren Wohnungen selbst, sind künftig nur noch die Unterhaltskosten der vermieteten Einheiten abzugsfähig. Mit sachgerechten Verteilschlüsseln sei das lösbar, sagt Pius Baumgartner. Er rechnet damit, dass sich diese an Wohnfläche und Ertragswerten orientieren. Bei Ferienliegenschaften, die zeitweise vermietet werden, dürfte die Vermietungsdauer entscheidend sein. Abschliessend geklärt sei dies allerdings noch nicht.