Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Individualbesteuerung
Mit der Annahme des Bundesgesetzes über die Individualbesteuerung wird die sogenannte «Heiratsstrafe» abgeschafft. Künftig werden Personen unabhängig vom Zivilstand besteuert und reichen jeweils eine eigene Steuererklärung ein. Der Systemwechsel hat auch Auswirkungen auf die Vorsorge. So werden Kapitalleistungen von Ehepartnern, die im gleichen Kalenderjahr ausbezahlt werden, künftig nicht mehr zusammengerechnet, was steuerliche Vorteile bringen kann. Gleichzeitig könnte es für Personen mit einem tiefen Arbeitspensum weniger attraktiv werden, zusätzliche Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse zu tätigen. Bis zur Umsetzung dauert es zwar noch einige Jahre, für die langfristige Planung lohnt es sich jedoch bereits heute, diese möglichen Änderungen zu berücksichtigen.
Aktuell besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Viele Fragen zur Umsetzung sind noch offen, insbesondere bei den Staats- und Gemeindesteuern der Kantone. Da diese Steuern regelmässig höher ausfallen als die direkte Bundessteuer, dürfen sie definitiv nicht ausser Acht gelassen werden. Zudem dürfte es bis zur Einführung der Individualbesteuerung bis 2032 dauern. Die Experten von PensExpert raten deshalb davon ab, vorschnell grössere Vermögensverschiebungen zwischen Ehepartnern vorzunehmen. Sinnvoll ist es, die konkrete Umsetzung im Wohnkanton abzuwarten.
Eine Anpassung der Arbeitspensen kann steuerlich Vorteile bringen, muss es aber nicht. Entscheidend ist immer die individuelle finanzielle Gesamtsituation. Heute wie zukünftig darf man deshalb nicht nur die steuerlichen Effekte betrachten, sondern auch die Auswirkungen auf die Vorsorge, insbesondere auf die Pensionskasse. Ebenso wichtig ist die langfristige Perspektive im Berufsleben.
- Während der Übergangsphase bis zur Einführung der Individualbesteuerung kann es allenfalls Sinn machen Einkäufe in die Pensionskasse beim Ehepartner mit dem tieferen Einkommen vorzunehmen. Unter der heutigen gemeinsamen Besteuerung sind solche Abzüge aufgrund der Progressionswirkung möglicherweise steuereffizienter als künftig, wenn Abzüge nur noch vom eigenen Einkommen geltend gemacht werden können. Zudem macht es nach der Einführung der Individualbesteuerung Sinn, Einkäufe beim Ehepartner mit dem höheren Einkommen zu machen.
- Mit der Einführung der Individualbesteuerung werden Kapitalbezüge von Ehepartnern aus der 2. und 3. Säule im gleichen Kalenderjahr nicht mehr zusammengerechnet. Wer die Möglichkeit hat, Kapitalleistungen sowohl vor als auch nach der Einführung zu beziehen, sollte die Situation deshalb frühzeitig prüfen, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.
- Ganz generell ist eine Betrachtung über die steuerliche Komponente hinaus wichtig. Jegliche Schritte können neben steuerlichen Folgen auch vermögensrechtliche Konsequenzen haben, etwa im Fall einer Scheidung oder eines Todesfalls. Deshalb ist unseres Erachtens Zurückhaltung geboten bei der Übertragung von Vermögenswerten insbesondere bei Liegenschaften. Entsprechende Entscheidungen sollten sorgfältig geplant werden.
- Während der Übergangsphase bis zur Einführung der Individualbesteuerung kann es allenfalls Sinn machen Einkäufe in die Pensionskasse beim Ehepartner mit dem tieferen Einkommen vorzunehmen. Unter der heutigen gemeinsamen Besteuerung sind solche Abzüge aufgrund der Progressionswirkung möglicherweise steuereffizienter als künftig, wenn Abzüge nur noch vom eigenen Einkommen geltend gemacht werden können. Zudem macht es nach der Einführung der Individualbesteuerung Sinn, Einkäufe beim Ehepartner mit dem höheren Einkommen zu machen.