Regulierungen stoppen und Eigenverantwortung fördern
Die Mehrheit der Arbeitgebenden versichert in der beruflichen Vorsorge mehr als die vom Gesetzgeber vorgesehenen Mindestleistungen. Oft ist die Finanzierung überparitätisch organisiert. Immer mehr Vorschriften verteuern diese freiwilligen und wichtigen Leistungen. Damit die Arbeitgebenden weiterhin überobligatorische Leistungen finanzieren, braucht es weniger Regulierung. Mehr Eigenverantwortung für die Versicherten und mehr Entscheidungskompetenz für den Stiftungsrat – das sind die Erfolgspfeiler für eine prosperierende 2. Säule.
Vorsorgemodelle der neuen Arbeitswelt anpassen
Die Gesellschaft und die Arbeitsformen befinden sich in einem steten Wandel, doch das 1985 in Kraft getretene berufliche Vorsorgegesetz BVG hält nicht Schritt. Neue Vorsorgemodelle sind gefragt – für Mehrfachbeschäftigte, Personen, die sowohl selbstständig als auch in einem angestellten Verhältnis sind, und für Selbstständigerwerbende. Auch arbeiten immer mehr Remote-Angestellte im Ausland. Dank KI fallen die Sprachbarrieren weg und ausländische Talente können für ein Unternehmen in der Schweiz weltweit ortsunabhängig arbeiten.
Längeres Arbeiten unterstützen
Mit dem Renteneintritt der Babyboomer verliert der Arbeitsmarkt viel Fachwissen. Das ist problematisch für die Volkswirtschaft. Damit ältere Fachkräfte möglichst lange im Arbeitsmarkt verbleiben, braucht es Steueranreize und Anpassungen in der beruflichen Vorsorge. Ein Neueintritt in eine Pensionskasse sollte auch nach dem Erreichen des AHV-Referenzalters möglich sein. Zudem sollten Erwerbs tätige im Rentenalter steuerlich entlastet werden – etwa durch das Sistieren einer laufenden Pensionskassenrente bei einem erneuten Eintritt ins Berufsleben.
Vorsorgewissen fördern, Vertrauen stärken
Der wichtigste Vermögensteil vieler Erwerbstätigen liegt in der beruflichen Vorsorge. Trotzdem bestehen erstaunlich grosse Wissenslücken. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie Eigentümer ihres Vorsorgeguthabens sind. Mehr Vorsorgewissen führt zu mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge und erlaubt mündigere Entscheidungen bei Abstimmungen zur AHV und zum BVG. Dieses Unwissen und insbesondere falsches Wissen schaden der persönlichen Altersvorsorge. Gefordert sind Pensionskassen, Arbeitgebende und Bildungsinstitutionen.
Gender Pension Gap reduzieren
Die Renten der Frauen in der Schweiz liegen weiterhin deutlich unter denjenigen der Männer. Mit der im Jahr 2025 eingeführten Säule-3a-Einkaufsregelung hat es der Gesetzgeber leider verpasst, freiwilliges 3a-Sparen und Einkäufe für unbezahlte Babypausenjahre zu ermöglichen. Auch in der 2. Säule gäbe es eine pragmatische und kostenneutrale Lösung: Verheiratete oder in Lebensgemeinschaft lebende Versicherte könnten auf Wunsch ihre Altersleistung gesplittet an beide Partner auszahlen lassen. Die AHV kennt dieses Splitting schon länger.
Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte besserstellen
Die BVG-Abstimmung vom September 2024 zeigte: Eine Reform mit einem tieferen Umwandlungssatz scheitert am Volk. Die systemfremden Umverteilungen bleiben bestehen – zum Nachteil der jüngeren Versicherten und derer mit höheren Einkommen. Einigkeit besteht darüber, dass es bei den Geringverdienenden und Teilzeitbeschäftigten Handlungsbedarf gibt. Für sie muss die Eintrittsschwelle wegfallen und der Koordinationsabzug sollte sich dem Beschäftigungsgrad anpassen. Besonders Frauen würden profitieren. Eine BVG-«Mini-Reform» ist dringend nötig.
Freie Wahl der Anlagestrategie früher ermöglichen
Heute dürfen nur Gutverdienende mit einem Lohn von über 136’080 Franken ihre Anlagestrategie in der 2. Säule frei wählen. Dem Mittelstand werden solche eigenverantwortlichen Lösungen leider nicht zugetraut – ausser in der Freizügigkeit. Die freie Wahl der Anlagestrategie sollte aber für das gesamte BVG-Überobligatorium und somit bereits ab einer Lohnsumme von 90’720 Franken ermöglicht werden. Der aktuelle Gesetzestext ist entsprechend anzupassen.
Lebensphasenvorsorge einführen
Künftig sollen Beschäftigte nicht nur für ihre Pensionierung, sondern auch für Lebensphasen wie Weiterbildung, Elternzeit, Elternpflege oder für das eigene Pflegekapital sparen. Finanziert werden diese Lebensphasen eigenverantwortlich mit nicht ausbezahlten Überstunden und nicht bezogenen Ferientagen. Dieses «Wertguthaben» wird steuerfrei auf ein persönliches Lebensphasenkonto übertragen, besteuert wird erst beim Bezug. Das Konzept des reinen Altersvorsorgesparens ist veraltet. Die Zukunft gehört eindeutig der Lebensphasenvorsorge.