Individualbesteuerung: neue Spielregeln für die Vorsorgeplanung von Ehepaaren

Am 8. März 2026 hat die Schweiz Ja gesagt zur Individualbesteuerung. Spätestens ab 2032 reichen auch Ehepaare zwei separate Steuererklärungen ein. Was als Abschaffung der Heiratsstrafe bekannt wurde, verändert weit mehr als den Tarif: Es stellt die Steuer- und Vorsorgeplanung von Paaren auf eine neue Grundlage. Unsere Steuerexperten Cyrill Habegger und Pius Baumgartner zeigen im Fachbeitrag für «TREX – Der Treuhandexperte», welche Chancen und Fallstricke die Übergangsphase birgt.

Vom Haushalt zur Einzelperson

Heute werden Ehepaare gemeinsam veranlagt: Die Einkommen beider Partner werden addiert und zusammen besteuert. Mit der Individualbesteuerung wird jede Person einzeln besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Einkommen und Vermögen werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen individuell zugewiesen. Damit verschwindet die steuerliche Einheit Ehe, die bisher viele Planungsüberlegungen geprägt hat.

Vorsorgebeiträge: Wer einzahlt, wird zur zentralen Frage

Im heutigen System spielt es steuerlich kaum eine Rolle, welcher Ehepartner in die Säule 3a einzahlt oder Pensionskasseneinkäufe tätigt – die Wirkung entfaltet sich am gemeinsamen Steuersatz. Künftig zählt der individuelle Grenzsteuersatz. Einzahlungen beim Partner mit tiefem Einkommen verpuffen unter Umständen fast wirkungslos, während sie beim besser verdienenden Partner den vollen Effekt erzielen.

Daraus ergibt sich eine auf den ersten Blick überraschende Empfehlung für die Übergangsphase: Wer bis 2032 Pensionskasseneinkäufe plant, tätigt diese tendenziell beim Partner mit dem tieferen Einkommen. So bleibt die Einkaufslücke beim besser verdienenden Partner erhalten – genau dort, wo sie nach dem Systemwechsel steuerlich am wertvollsten ist.

Kapitalbezüge: mehr Flexibilität ab 2032

Beziehen heute beide Ehegatten im selben Jahr Vorsorgekapital, werden die Beträge in den meisten Kantonen für die Besteuerung zusammengerechnet – mit entsprechender Progression. Mit der Individualbesteuerung entfällt diese Zusammenrechnung. Das vereinfacht die Bezugsplanung rund um das Referenzalter, gerade bei etwa gleichaltrigen Ehepartnern. Neu überdacht werden muss auch die Aufteilung zwischen Rente und Kapital: Bezieht ein Partner die volle Rente und der andere das volle Kapital, kann dies künftig deutlich teurer werden als eine ausgewogene Aufteilung bei beiden.

Vermögenszuordnung wird zum Planungsinstrument

Wem gehören die Aktien der eigenen Gesellschaft? Wer versteuert die Mieterträge? Solche Fragen waren bei gemeinsamer Veranlagung zweitrangig – künftig entscheiden sie mit über die Steuerbelastung. Besonders bei Vermögenswerten mit laufenden Erträgen wie Dividenden oder Liegenschaften lohnt es sich, die Zuordnung zwischen den Ehegatten frühzeitig zu überdenken.

Fazit

Die Individualbesteuerung ist mehr als eine Steuerreform – sie verändert die Finanzplanung von Paaren strukturell. Die Weichen dafür werden nicht erst 2032 gestellt, sondern jetzt. Wer die Übergangsphase durchdacht nutzt, verschafft sich Spielraum; wer sie verpasst, steht später vor vollendeten Tatsachen.

Hinweis: Auf trex.ch steht der Beitrag auch als Audiodatei zur Verfügung.