Tendenziell dürfte diese Rentenerhöhung monatlich ausbezahlt werden. Eine alleinstehende Person, welche heute die Maximalrente von CHF 29 400.– pro Jahr bzw. CHF 2450.– pro Monat erhält, würde daher ab 2026 bei gleichbleibenden Maximalrenten einen Zuschlag von CHF 2450.– pro Jahr bzw. gerundet CHF 204 pro Monat (Rente neu: CHF 31 850.– pro Jahr) erhalten.
Es ist davon auszugehen, dass die AHV-Renten per 2025 aufgrund der Teuerung ohnehin erhöht werden (Mischindex). Zusätzlich soll ab 2026 eine zusätzliche AHV-Rente (13. AHV-Rente) ausbezahlt werden.
Erhöhung des steuerbaren Einkommens
Durch die Einführung einer 13. AHV-Rente steigt das Einkommen bei Rentnern, während die Abzüge gegenüber der heutigen Situation unverändert bleiben (Ausnahme Einführung neue zus. Abzüge für Rentner aufgrund Steuergesetzrevision). Das heisst, dass sich das steuerbare Einkommen von Rentnern erhöht und damit deren Steuerbelastung steigt. Je nach übrigem Einkommen beträgt die zusätzliche Steuerbelastung bis zu 33% (im Kanton Luzern) / bis zu 42% (Kanton Genf). Gemäss Artikel in der Luzerner Zeitung ist für den Kanton Luzern und die Gemeinden mit Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Die Einführung der 13. AHV-Rente dürfte daher zu einem Geldsegen für die öffentliche Hand führen.
Änderung von diversen Kennzahlen
Diverse Kennzahlen im Bereich der Sozialversicherungen sind an die maximale AHV-Altersrente geknüpft. Wenn nun 13. AHV-Renten ausbezahlt werden, müsste dies daher auch Konsequenzen auf diese Kennzahlen haben. Beispiele gefällig?
Maximal Beitrag an Säule 3a (mit PK-Anschluss):
Beitrag aktuell: CHF 7056.– (24% von CHF 29 400.–)
neu wären dies CHF 7644.– (24% von CHF 31 850.–)
SIFO-Limite / Eintrittshöhe für 1e-Plan:
Beitrag aktuell: CHF 132 300.– (450% von CHF 29 400.–)
neu wären dies CHF 143 325.– (450% von CHF 31 850.–)
Und nicht zu vergessen, die Berechnung des BVG-Koordinationsabzuges. Siehe nachfolgend. Bei den vorstehenden Berechnungen sind die teuerungsbedingten Erhöhungen der Altersrenten per 2025 übrigens noch nicht berücksichtigt.
Tiefere Beiträge an die 2. Säule von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Basis-Pensionskasse/umhüllende PK-Lösung)
Durch die Erhöhung der max. AHV-Rente steigt auch der BVG-Koordinationsabzug. Dieser beträgt aktuell 7/8 der max. AHV-Rente. Beim einer höheren max. AHV-Rente würde der Koordinationsabzug von CHF 25 725.– auf CHF 27 869.– erhöht. Bei Versicherungslösungen die «nur» den AHV-Lohn abzüglich Koordinationsabzug versichern, würde daher der versicherte Lohn und damit die Beiträge sinken.
Beispiel AHV-Lohn: CHF 100 000.–
Versicherter Lohn (aktuell): CHF 74 275.–
Sparbeiträge Total (aktuell 15%): CHF 11 141.–
Versicherter Lohn (zukünftig): CHF 72 131.–
Sparbeiträge Total (zukünftig 15%): CHF 10 820.–
Durch die reduzierten Beiträge dürfte das Nettoeinkommen der Arbeitnehmenden sowie der Gewinn der Unternehmen steigen, was nochmals zu gewissen Mehreinnahmen bei den Steuern für die öffentliche Hand führen dürfte. Diese Mehreinnahmen dürften teilweise wieder kompensiert werden, weil auch die maximalen Beiträge an die Säule 3a steigen und wohl von vielen Arbeitnehmenden zusätzlich ausgeschöpft werden dürften.
Es ist also davon auszugehen, dass die Einführung der 13. AHV-Rente auch Auswirkungen auf die 2. Säule haben wird. Dies weil viele Kennzahlen an die einfache AHV-Rente geknüpft sind. Zusätzlich werden wir noch über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform) abstimmen, im Falle einer Annahme kommen weitere Änderungen auf uns zu.