Wer obligatorisch dabei ist

Die berufliche Vorsorge ist ein Grundpfeiler der Schweizer Altersvorsorge, doch sie erfasst nicht automatisch jede Person im Land.

Es gibt klare Kriterien, wer obligatorisch versichert ist. Und ein bestimmter Schwellenwert spielt dabei die entscheidende Rolle.

Obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert sind alle berufstätigen Arbeitnehmenden in der Schweiz ab einem gewissen Mindestlohn. Dieser Schwellenwert, die sogenannte Eintrittsschwelle, sorgt dafür, dass die zweite Säule dort greift, wo ein relevantes Erwerbseinkommen erzielt wird. Wer bei einem Arbeitgeber diesen Mindestlohn erreicht, wird automatisch versichert, zunächst für die Risiken Tod und Invalidität und ab Alter 25 auch für das Alterssparen. Es sind also nicht alle in der Schweiz wohnhaften Personen erfasst, und auch nicht ausschliesslich Selbständigerwerbende, die sogar grundsätzlich nicht dem Obligatorium unterstehen. Massgebend ist die Kombination aus Anstellung und Erreichen der Eintrittsschwelle.

Diese Ausgestaltung stellt sicher, dass die berufliche Vorsorge die AHV dort ergänzt, wo ein Arbeitsverhältnis mit relevantem Lohn besteht. Für Menschen mit tieferen Einkommen, Teilzeitpensen oder mehreren kleinen Anstellungen lohnt es sich, die eigene Situation genauer anzuschauen, denn hier gibt es Gestaltungsspielraum und mitunter Lücken, die sich schliessen lassen.