Wer entscheidet über Anlagestrategie, Verzinsung und Reglemente? Die Antwort ist weder der Bundesrat noch allein der Arbeitgeber.
Das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung ist der Stiftungsrat. Er steht an der Spitze und trägt die Gesamtverantwortung für die Geschicke der Kasse. Eine Besonderheit des Schweizer Systems: Der Stiftungsrat ist paritätisch zusammengesetzt. Das bedeutet, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung sitzen in gleicher Zahl am Tisch und entscheiden gemeinsam. Diese Parität sorgt dafür, dass nicht eine Seite allein über das Geld der Versicherten bestimmt. Der Stiftungsrat legt die strategischen Leitplanken fest, wählt die Geschäftsführung und überwacht, dass die Kasse im Interesse aller Versicherten geführt wird.
Damit wird klar, warum die anderen Antworten nicht passen. Der Bundesrat regelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen, führt aber keine einzelne Kasse. Und auch die Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber-Vertretung allein ist nicht das oberste Organ, sondern jeweils nur eine Hälfte davon. Das oberste Organ ist und bleibt der Stiftungsrat.