Wem das Geld wirklich gehört

Das Geld in der Pensionskasse ist für viele eine abstrakte Grösse.

Es liegt irgendwo bei der Kasse, wird verwaltet und angelegt, und man sieht es erst bei der Pensionierung wieder. Da stellt sich eine grundlegende Frage: Wem gehört dieses angesparte Guthaben eigentlich?

Die Antwort ist eindeutig und für jede versicherte Person beruhigend: Wirtschaftlich gehört das angesparte Vorsorgeguthaben den Arbeitnehmenden selbst. Es ist ihr Kapital, das über die Jahre aus ihren eigenen Beiträgen und jenen des Arbeitgebers aufgebaut wurde. Die Pensionskasse verwaltet dieses Geld treuhänderisch und legt es an, aber sie ist nicht die wirtschaftliche Eigentümerin. Auch der Arbeitgeber hat keinen Anspruch darauf, und der Staat schon gar nicht. Deshalb wandert das Guthaben bei einem Stellenwechsel auch mit, als Freizügigkeitsleistung von der alten in die neue Pensionskasse.

Dieses Verständnis ist wichtiger, als es zunächst scheint. Wer weiss, dass es das eigene Kapital ist, geht bewusster mit seiner Vorsorge um, prüft Pensionskassenausweise, denkt über freiwillige Einkäufe nach und trifft Bezugsentscheidungen mit mehr Sorgfalt. Es ist das eigene Geld, und es lohnt sich, es auch so zu behandeln.