Da liegt die Annahme nahe, man könne jederzeit und beliebig viel einzahlen. Doch so einfach ist es nicht.
Ein Einkauf ist nicht in jedem Fall und nicht in unbegrenzter Höhe möglich. Voraussetzung ist, dass überhaupt eine Vorsorgelücke besteht, also eine Differenz zwischen dem bereits angesparten Altersguthaben und dem reglementarisch möglichen Maximum. Erst diese Lücke definiert, wie viel freiwillig eingezahlt werden darf. Wer sein reglementarisches Maximum bereits erreicht hat, kann nicht weiter einkaufen, auch wenn er gerne würde. Ein Einkauf hängt also nicht allein davon ab, ob man erwerbstätig ist oder ob der Arbeitgeber zustimmt, sondern davon, ob eine Lücke vorhanden ist, die sich füllen lässt.
Diese Begrenzung ist sinnvoll, denn die steuerbegünstigte berufliche Vorsorge soll dem Aufbau einer angemessenen Rente dienen und nicht als unbegrenztes Steuersparvehikel. Wer einen Einkauf plant, sollte deshalb zuerst seine persönliche Vorsorgesituation prüfen, idealerweise mit fachlicher Begleitung, um den Spielraum optimal und im richtigen Moment zu nutzen.