Die Vorsorgegelder werden nach erfolgter Auswanderung dabei am Wohnort im Ausland oder beim Stiftungssitz in der Schweiz versteuert und nicht wie bei der Einkommens- oder Vermögenssteuer beim letzten Wohnsitz. Es fällt somit eine Quellensteuer an. Besteuert die Schweiz, profitiert man je mehr, je tiefer der Quellensteuersatz des Kantons des Stiftungssitz ist.
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