Länger arbeiten, länger versichert

Immer mehr Menschen arbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus, sei es aus Freude am Beruf, aus finanziellen Gründen oder weil ihr Wissen gefragt ist.

Da stellt sich die Frage: Wie lange kann man eigentlich in der Pensionskasse versichert bleiben und weiter fürs Alter sparen?

Sofern das Vorsorgereglement dies vorsieht und die Person weiterhin erwerbstätig ist, kann sie bis Alter 70 in der Pensionskasse versichert bleiben. Das bedeutet, sie kann über das Referenzalter von 65 hinaus weiter Altersgutschriften ansammeln und ihr Guthaben so noch spürbar vergrössern. Die Weiterversicherung ist an zwei Bedingungen geknüpft: Erstens muss das Reglement der Pensionskasse diese Möglichkeit überhaupt vorsehen, und zweitens muss die Person tatsächlich weiterarbeiten. Es sind also nicht Alter 62, Alter 65 oder Alter 68 die Obergrenze, sondern Alter 70.

Diese Regelung trägt der gestiegenen Lebenserwartung und den veränderten Erwerbsbiografien Rechnung. Wer länger arbeitet, kann seine Vorsorge in diesen zusätzlichen Jahren gezielt stärken, was gerade angesichts sinkender Umwandlungssätze wertvoll sein kann. Ein Blick ins eigene Reglement und ein Gespräch mit der Pensionskasse lohnen sich, wenn ein längeres Erwerbsleben geplant ist.