Transfer an eine neue Pensionskasse, sofern ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wurde.
- Transfer an eine Freizügigkeitsstiftung, bei der die Vorsorgegelder bis zu einem Bezug gehalten und verwaltet werden.
Splitting prüfen
Bevor Sie die zweite Option wählen, sollten Sie das Splitting der Vorsorgegelder prüfen. Viele Pensionskassen ermöglichen Ihnen, Ihre Vorsorgegelder auf zwei Freizügigkeitskonten aufzuteilen. Dadurch können Sie Ihr Guthaben beim Erreichen des AHV-Alters in unterschiedlichen Steuerjahren beziehen. So brechen Sie die Steuerprogression und können Steuern sparen.
Wichtig zu beachten
Beachten Sie, dass mit Ihrem Austritt aus der Pensionskasse auch Ihr Versicherungsschutz bei Invalidität und im Todesfall wegfällt. Schliessen Sie deshalb wenn nötig eine separate Versicherung ab, um diesen Schutz weiterhin zu gewährleisten.
Bei Freizügigkeitskonten können Sie zwischen einer Kontolösung und einer selbstgewählten Anlagestrategie wählen. Mit einer Kontolösung erhalten Sie – abhängig von der Marktlage – einen Zins auf Ihr Guthaben.
Wenn Sie sich für eine Investmentlösung entscheiden, beantworten Sie zunächst einige spezifische Fragen. Auf dieser Grundlage wird Ihr Risikoprofil ermittelt. Anschliessend wählen Sie eine passende Anlagestrategie. Je nach Strategie investieren Sie Ihre Gelder breit diversifiziert oder bis zu 100 % in Aktien.
Bezugsmöglichkeiten
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt können Sie Ihr Vorsorgeguthaben beziehen oder an eine andere Vorsorgelösung übertragen. Unter anderem stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie bringen Ihr Guthaben in eine neue Pensionskasse ein.
- Sie wandern definitiv ins Ausland aus.
- Sie beziehen Ihr Guthaben beim Erreichen des AHV-Alters (ab 60 Jahren).
- Sie nutzen einen Vorbezug für Wohneigentum.
- Sie beziehen Ihr Guthaben, um eine Selbstständigkeit aufnehmen.
- Sie erhalten eine Auszahlung aufgrund von Invalidität.
Typische Fehler vermeiden
Wenn Sie ein Freizügigkeitskonto eröffnen, sollten Sie typische Fehler vermeiden:
- Ignorieren Sie zum Beispiel nicht Ihren zeitlichen Anlagehorizont
- Verpassen Sie die Frist den Übertrag in eine aktive Pensionskasse nicht.
Informieren Sie sich frühzeitig und planen Sie die nächsten Schritte sorgfältig, damit Sie Ihr Vorsorgeguthaben optimal schützen und nutzen.
Spezialsituation
Wenn Sie bei der Kündigung bereits 58 Jahre oder älter sind, haben Sie besondere Möglichkeiten. Sie können unter Umständen in Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben.