Yves Spühler, Leiter Wirtschaftspolitik und Ökonomie, Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ, Luzern
Herr Spühler, in diesem Jahr haben Sie das Thema «Pensionskasse als Instrument der Mitarbeiterbindung» in die Befragung aufgenommen. Welche Erkenntnisse haben Sie aus den Antworten der 224 befragten IHZ-Mitglieder gewonnen?
In der Zentralschweiz legen Unternehmen Wert darauf, ihren Mitarbeitenden neben den üblichen Benefits auch eine gut ausgebaute Pensionskasse anzubieten. Rund 60 Prozent der befragten Unternehmen koppeln beispielsweise den Koordinationsabzug für Teilzeitmitarbeitende an den Teilzeitgrad. Dadurch profitieren diese Mitarbeitenden nicht nur im Rentenalter von höheren Renten oder mehr Kapital, sondern auch während ihrer Erwerbstätigkeit von verbesserten Versicherungsleistungen.
Ist den Arbeitnehmenden bewusst, dass die Pensionskasse eine wichtige Lohnkomponente ist?
Das ist schwer zu sagen, denn viele Arbeitnehmende nehmen oft nur wahr, dass sie einen Lohnabzug für das BVG haben und dadurch weniger Lohn ausbezahlt bekommen.
Was könnten Unternehmen tun, um ein besseres Verständnis rund um die Pensionskasse zu erreichen?
Das, was erfreulicherweise bereits 44 Prozent der befragten Unternehmen regelmässig anbieten, nämlich Informationsveranstaltungen zur Pensionskasse. Solche Angebote können einem Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie den Mitarbeitenden einen zusätzlichen Mehrwert bieten.
Wer übernimmt im Normalfall solche Informationsveranstaltungen in einem KMU oder Grossbetrieb?
Einerseits kommunizieren die HR-Mitarbeitenden bereits heute stark über interne Plattformen oder in persönlichen Gesprächen. Andererseits dürfen solche Informationsveranstaltungen auch dem engagierten Versicherungsbroker in Auftrag gegeben werden. Auch gibt es immer mehr Pensionskassen, die solche Informationsveranstaltungen anbieten und regelmässig durchführen.
«Wahlpläne im BVG steigern die Attraktivität der Unternehmen und deren Mitarbeiterbindung.»
Weshalb sollen sich Arbeitgebende so stark für die Pensionskassensituation der Arbeitnehmenden einsetzen?
Gegenwärtig herrscht ein starker Arbeitskräftemangel und das wird in den nächsten Jahren bis Jahrzenten so bleiben. Um erfolgreich zu rekrutieren und Mitarbeitende langfristig zu halten, sollten sich Unternehmen auch in Bezug auf ihre Pensionskasse aktiver und ansprechender präsentieren – eine gut ausgebaute Pensionskasse ist eine Lohnkomponente mit hohem Absicherungsfaktor für Mitarbeitende sowie deren Familienangehörigen. Das muss aber gut erklärt werden. Ein verständliches Informationsblatt dazu wäre empfehlenswert.
Die Pensionskasse wird oft nur als Altersvorsorge angesehen. Was entgegnen Sie solchen Aussagen?
Das Sparen fürs Alter ist nur eine von drei Grundpfeilern der beruflichen Vorsorge. Die Absicherung gegen Invalidität und Tod wird dabei oft vergessen. Sollte ein solches, tragisches Ereignis eintreffen, springt die Pensionskasse ebenfalls ein und hilft der versicherten Person oder deren Hinterbliebenen finanziell. Die berufliche Vorsorge ist somit viel mehr als nur die Absicherung des dritten Lebensabschnitts.
Man hört häufig, dass Arbeitnehmende bei der Pensionskasse keinen Einfluss haben. Wie sehen Sie das?
Auch wir stellen in Gesprächen mit Unternehmen fest, dass viele Mitarbeitende diese Einstellung haben und sich oft mit den angebotenen Konditionen zufriedengeben. Doch durch Wahlpläne im BVG können Unternehmen Mitarbeitende aktiv einbinden. Solche Wahlpläne ermöglichen es den Mitarbeitenden, individuell und freiwillig zusätzlich für das Rentenalter zu sparen. Diese Wahlmöglichkeit regt die Beschäftigten an, sich frühzeitig mit der Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Zudem profitiert das zusätzlich angesparte Kapital vom Zinseszinseffekt und die Sparprämien senken die persönliche Steuerbelastung – ein doppelter Vorteil! Bereits 35 Prozent der befragten Unternehmen bieten Wahlpläne an, aber hier besteht noch Potenzial. Diese einfache Massnahme ist für Unternehmen in den meisten Fällen kostenneutral und bietet einen echten Mehrwert für die Mitarbeitenden.
Gibt es einen grundsätzlichen Punkt, welchen Sie jeder versicherten Person raten, wenn es um die eigene Pensionskassensituation geht?
Ich habe sogar zwei zentrale Punkte, die es kontinuierlich zu beachten gilt. Zum einen sollte der zugestellte Vorsorgeausweis jährlich angeschaut und geprüft werden. Wenn gewisse Werte oder Zahlen nicht verstanden werden, gehen sie unbedingt auf die zuständige Person bei der Pensionskasse zu. Diese hilft gerne weiter. Zum anderen müssen Personen im Konkubinat immer zwingend eine Begünstigungserklärung ausfüllen, damit die Hinterlassenenleistungen auch ausgerichtet werden. Das Einreichung der Be- günstigungserklärung geht oftmals vergessen. Vor allem auch dann, wenn der Arbeitgeber und die Pensionskasse gewechselt werden.