Für eine Vorsorge, die ins Leben passt

Vor 40 Jahren wurde das BVG für eine Welt geschaffen, die so kaum mehr existiert: Stabile Erwerbsbiografien und lebenslange Arbeitgeberbindungen wurden ­ersetzt durch flexible Arbeitsmodelle, Auszeiten und regelmässige Jobwechsel. Um die 2. Säule für kommende Herausforderungen zu rüsten, braucht es jetzt ­gezielte Reformen. Doch unabhängig von politischen Weichenstellungen gibt es bereits heute verschiedene Hebel für Unternehmen, die Altersvorsorge ­ihrer Mitar­beitenden zu stärken.

Der erste Zyklus ist vollendet: 2025 erreichen die ersten Versicherten, die während ihres gesamten Arbeitslebens – seit der BVG-Einführung vor 40 Jahren – einzahlen, das Pensionsalter. Ein historischer Meilenstein für die Schweizer Altersvorsorge – und der perfekte Zeitpunkt, um die 2. Säule für die kommenden Generationen fit zu machen. Bereits jetzt kann die berufliche Vorsorge nicht mit allen neuen Lebensrealitäten Schritt halten. Also sind gezielte regulatorische Anpassungen nötig. Jetzt nichts zu tun, würde einen Rückschritt bedeuten. Das können wir uns bei einer solch wichtigen Sozialversicherung nicht leisten.

Ein Reformansatz liegt auf der Hand: Weshalb sollten nur Versicherte mit einem Jahreslohn von mehr als 136’080 Franken selbst über die Anlagestrategie bestimmen können? Eine Ausweitung der freien Strategiewahl auf das BVG-Überobligatorium – also Lohnbestandteile über 90’720 Franken – würde Versicherte stärken und dem Mittelstand Zugang zu höheren Renditen verschaffen. Gleichzeitig würde so die systemwidrige Umverteilung in der 2. Säule reduziert.

Wir müssen das BVG an die veränderten Lebensrealitäten ­anpassen – und zwar jetzt. Sonst droht ein Rückschritt.

Rafael Lötscher, CEO PensExpert AG

Handlungsspielraum schon heute nutzen

Sinnvoll wäre auch die Einführung eines Lebenszyklusmodells im BVG-Überobligatorium. Jüngere Arbeitnehmende mit einem langen Anlagehorizont könnten von höheren Aktienquoten profitieren. Mit zunehmendem Alter würde in einem solchen Modell die Aktienquote automatisch reduziert, um das Risiko der Anlagestrategie mit Näherrücken der Pensionierung zu senken.

Doch Unternehmen müssen nicht auf den Gesetzgeber warten. Bereits jetzt können sie tätig werden und die berufliche Vorsorge der Versicherten verbessern, beispielsweise indem sie Wahlpläne anbieten und ihre Mitarbeitenden aktiv in die Gestaltung der beruflichen Vorsorge einbeziehen.

Auch könnten sie den Start des Sparprozesses durch eine einfache Anpassung im Pensionskassenreglement sowie den Vorsorgeplan von 25 Jahren auf 20 Jahre senken. Jüngere Mitarbeitende könnten so bis zur Pensionierung dank dem Zinseszinseffekt mehrere tausend Franken zusätzlich ansparen. Wegen der eher tiefen Löhne in diesem Alter wäre auch die finanzielle Zusatzbelastung für die Unternehmen überschaubar. Viele Firmen nutzen diese freiwillige Möglichkeit bereits jetzt, gewisse übernehmen sogar den gesamten Sparbeitrag – also auch die Hälfte, die in der Regel von den Arbeitnehmenden einbezahlt wird. Ältere Mitarbeitende, die ihrerseits erst mit 25 Jahren begonnen haben, BVG-Sparbeiträge zu entrichten, würden durch eine Reduzierung des Eintrittsalters von einem höheren Einkaufspotenzial profitieren.

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Der Sparprozess könnte neu schon ab 20 statt 25 Jahren starten – so könnten jüngere Mitarbeitende bis zur Pension mehr Geld ansparen.
Stop & Go der BVG-Rente

Die demografische Entwicklung ist eine der grössten Herausforderungen für die Schweizer Wirtschaft: In den nächsten fünf bis zehn Jahren geht ein Grossteil der Babyboomer in Pension. Damit verlieren Unternehmen wertvolles Fachwissen. Pensionärinnen und Pensionäre zum beruflichen Wiedereinstieg zu ermutigen, wäre daher angezeigt. Doch aktuell wird bestraft, wer nach der Pensionierung erneut eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Einerseits ist es nicht möglich, sich nach Auslösung der BVG-Rente wieder einer Pensionskasse anzuschliessen. Andererseits müssen plötzlich drei Einkommen versteuert werden – die AHV- und BVG-Renten sowie das Erwerbseinkommen. Könnte die Pensionskassenrente für die Zeit der erneuten Erwerbstätigkeit sistiert werden, könnte die Wirtschaft auf deutlich mehr Pensionärinnen und Pensionäre zählen.

Um die Versicherten auch in den nächsten 40 Jahren und darüber hinaus optimal zu begleiten, baut PensExpert das digitale Angebot stetig aus. Gleichzeitig bleibt die persönliche Beratung unverzichtbar – nur so sind massgeschneiderte Lösungen, die mit den Versicherten wachsen, möglich.