Wie viel jährlich ins Alterskapital fliesst, hängt vom Alter ab. Das BVG staffelt die obligatorischen Altersgutschriften bewusst, damit ältere Versicherte schneller aufholen können. Doch nicht jeder Prozentsatz, der plausibel klingt, gehört auch dazu.
Vier Stufen sind es im Obligatorium, und sie sind gesetzlich festgelegt. Von 25 bis 34 Jahren beträgt die Altersgutschrift 7 Prozent des koordinierten Lohns. Von 35 bis 44 steigt sie auf 10 Prozent, von 45 bis 54 auf 15 Prozent und ab 55 bis zur Pensionierung auf 18 Prozent. Die Logik dahinter: Je näher die Pensionierung rückt, desto stärker wird gespart, auch weil das Einkommen in dieser Lebensphase meist höher ist. Über ein ganzes Erwerbsleben summiert sich daraus ein beträchtliches Altersguthaben.
Auffällig ist, was in dieser Reihe fehlt. 7, 15 und 18 Prozent sind allesamt gültige Sätze. Ein Satz von 21 Prozent dagegen kommt im Obligatorium nicht vor, so hoch steigt die gesetzliche Altersgutschrift nie. Wer also zwischen 7, 15, 18 und 21 Prozent die Gutschrift sucht, die es nicht gibt, liegt bei 21 Prozent richtig.