Bei der AHV (für: Alters- und Hinterlassenenversicherung) handelt es sich um eine staatliche Altersrente, die dem Ziel der Existenzsicherung im Rentenalter dient. Die 1. Säule umfasst zudem die IV (Invalidenversicherung), die bei frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit – beispielsweise durch Behinderungen oder durch unfallsbedingt erworbene Arbeitsunfähigkeit – zum Tragen kommt. Sie regelt überdies die gesetzlichen Ergänzungsleistungen (EL) zur Existenzsicherung sowie die Zahlungen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV).
Die 2. Säule erweitert die finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge des Staates um die finanziellen Leistungen der Pensionskassen. Sie finanziert sich aus prozentual am Einkommen berechneten Beiträgen, die paritätisch vom Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden geleistet werden, und soll die Rentenlücke zwischen den Leistungen der 1. Säule und dem bisherigen Einkommen der Rentner schliessen, sodass der gewohnte Lebensstandard auch nach Pensionsantritt beibehalten werden kann.
Das Gesetz schreibt einen minimalen Lohnbereich vor, in welchem für Arbeitnehmende in der zweiten Säule gespart werden muss. Über den obligatorischen Anteil hinaus können freiwillige Zusatzbeiträge eingezahlt werden, um den letztendlichen Rentenbezug aus der 2. Säule auszubauen.
Neben den obligatorischen ersten beiden Säulen gibt es in der Schweiz noch die freiwillige 3. Säule der privaten Vorsorge. Sie soll all jenen, die während ihrer Erwerbstätigkeit Beiträge an entsprechende private Vorsorgedienstleister entrichten, zusätzlichen Schutz und Komfort im Rentenalter bieten.
Die 3. Säule teilt sich dabei in die gebundene Vorsorge (3a) und in die freie Vorsorge (3b) auf. Während die Säule 3a an bestimmte Bedingungen gebunden ist, im Gegenzug allerdings auch Vorteile wie besondere Steuerbegünstigungen mit sich bringt, bietet die Säule 3b mehr Flexibilität und individuell anpassbare private Spar-, Anlage- und Versicherungsformen.
Unter gewissen Umständen kann der angesparte Vorsorgebetrag der 3. Säule schon vor Antritt der Rente ausbezahlt werden, beispielsweise zur Finanzierung von Wohneigentum, als finanzielle Starthilfe bei Antritt der Selbständigkeit oder bei einer definitiven Abwanderung in ein Nicht-EU/EFTA-Land.
Neben den umfangreichen Regelungen der säulen-basierten Altersvorsorge, beinhaltet das Schweizer Sozialsystem heutzutage ein Obligatorium an Versicherungen sowie staatlich reglementierte Zusatzleistungen, darunter vornehmlich:
- Unfall- und Krankenversicherung.
- Arbeitslosenversicherung und Erwerbsersatzordnung (EO).
- Gesetzlich zugesicherte Ersatzleistungen.
- Staatliche Familienunterstützung.
Werfen wir nun einen Blick auf die historischen Entwicklungen, die zur Entwicklung des modernen Schweizer Sozialsystems geführt haben.
21. November 2024
Das Schweizer 3-Säulen-Prinzip einfach erklärt
Das 3-Säulen-Modell ist eines der wichtigsten Standbeine des Schweizer Versicherungssystems und befasst sich mit dem wichtigen Thema der Altersvorsorge. Das Grundprinzip des 3-Säulen-Prinzips besteht dabei darin, die Versicherungsleistung auf drei Träger – die namensgebenden Säulen – aufzuteilen: