Der Generationenvertrag

Das Schweizer Vorsorgesystem ruht auf drei Säulen, und sie folgen unterschiedlichen Finanzierungslogiken.

Eine davon funktioniert nach einem Prinzip, das ganz auf Solidarität zwischen den Generationen setzt.

Es ist die erste Säule, die AHV. Sie wird im Umlageverfahren finanziert. Das heisst, die Beiträge der heute Erwerbstätigen werden nicht angespart, sondern direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet. Wer heute arbeitet, zahlt also für die heutigen Rentnerinnen und Rentner, und vertraut darauf, dass die nächste Generation dasselbe für ihn tun wird. Dieser Generationenvertrag ist das Fundament der AHV. Die zweite Säule, die berufliche Vorsorge, funktioniert dagegen nach dem Kapitaldeckungsverfahren, bei dem jede Person ihr eigenes Guthaben anspart. Und die dritte Säule ist die freiwillige, private Vorsorge.

Gerade diese Mischung aus Umlage und Kapitaldeckung macht das Schweizer System robust. Es verteilt das Risiko auf mehrere Schultern und kombiniert die Solidarität der einen mit der Eigenverantwortung der anderen Säule.