Es gibt klare Regeln, wann ein altersbedingter Bezug möglich ist. Und der früheste Zeitpunkt überrascht manche, die von einem höheren Alter ausgehen.
Der altersbedingte Bezug von Freizügigkeitsguthaben ist frühestens mit Alter 60 möglich, also fünf Jahre vor dem ordentlichen Referenzalter von 65. Wer will, kann sein Guthaben ab diesem Zeitpunkt beziehen, muss es aber nicht zwingend zu diesem frühen Termin tun. Der Bezug lässt sich auch nach hinten schieben. Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht hier um den ordentlichen, altersbedingten Bezug. Daneben gibt es Sondertatbestände wie den Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder den definitiven Wegzug ins Ausland, bei denen ein Bezug auch früher möglich ist.
Nicht Alter 58, nicht Alter 59 und nicht Alter 61, sondern Alter 60 ist also der früheste ordentliche Zeitpunkt. Wer eine Frühpensionierung oder einen gestaffelten Kapitalbezug plant, sollte diesen Termin kennen, denn er eröffnet wertvollen Spielraum für die Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand.