Viele wissen gar nicht, dass ein Teil der Lösung im eigenen Vorsorgeguthaben steckt. Über die sogenannte Wohneigentumsförderung lässt sich Geld aus der Pensionskasse für die eigenen vier Wände einsetzen.
Doch das gilt nicht für jede Immobilie. Der Gesetzgeber hat die Wohneigentumsförderung bewusst eng gefasst: Erlaubt ist der Bezug ausschliesslich für selbstgenutztes Wohneigentum, also für die Wohnung oder das Haus, in dem man selbst seinen Hauptwohnsitz hat. Eine Ferienwohnung in den Bergen, ein Zweitwohnsitz am See oder eine reine Renditeliegenschaft, die man vermietet, fallen nicht darunter. Der Gedanke dahinter ist klar: Vorsorgegeld soll dem eigenen Wohnen dienen. Möglich sind der direkte Kauf, die Rückzahlung einer Hypothek oder Investitionen ins eigene Heim, immer aber gebunden an die Selbstnutzung.
Damit ist die Frage beantwortet. Ja, Pensionskassengeld lässt sich für Wohneigentum einsetzen, aber nur für selbstgenutztes. Nicht für jede Art von Immobilie, nicht für Ferienhaus oder Zweitwohnung, und die Antwort lautet auch nicht schlicht Nein. Wer den Bezug plant, sollte die langfristigen Folgen fürs Alterskapital im Blick behalten.