Was ein Einkauf bringt
Ein Beispiel zeigt die Grössenordnung: Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerbaren Einkommen von CHF 200'000 senkt ein Einkauf von CHF 50'000 die Steuern je nach Wohnort um bis zu CHF 19'463.
Gleichzeitig wächst das Alterskapital. Und beim späteren Bezug der Vorsorgegelder gilt ein reduzierter Steuersatz.
Der Stichtag ist die Gutschrift
Für den Steuerabzug zählt nicht der Zahlungsauftrag, sondern die Gutschrift auf dem Vorsorgekonto. Das Geld muss spätestens am 31. Dezember 2026 dort eingegangen sein. Wir empfehlen deshalb, den Einkauf bis Mitte Dezember vorzunehmen und einige Tage Vorlauf einzuplanen.
Grosse Beträge lieber gestaffelt
Wegen der Steuerprogression ist der Vorteil oft grösser, wenn ein hoher Betrag in mehreren Tranchen über einige Jahre einbezahlt wird. Der Einkaufsrechner zeigt den Unterschied direkt. Ebenso lässt sich dort durchspielen, wie sich andere Zins- und Umwandlungssätze auf die künftige Rente auswirken.
Ihr Kapital bleibt Ihres
Bei PensFlex und PensUnit gibt es keine Umverteilung von Jung zu Alt. Ihr Vorsorgevermögen bleibt vollständig in Ihrem Besitz, die Rückgewähr der Einkaufsbeträge im Todesfall ist garantiert. Je nach persönlicher Anlagestrategie bestehen zudem attraktive Renditechancen.
Gut zu wissen
Leistungen aus Einkäufen können während drei Jahren nicht als Kapital bezogen werden. Wer eine Pensionierung mit Kapitalbezug plant, sollte den Zeitpunkt deshalb frühzeitig klären. Besondere Regeln gelten unter anderem nach einem Vorbezug für Wohneigentum, nach einer Scheidung oder bei einem Zuzug aus dem Ausland. Die wichtigsten Antworten finden Sie auf unserer Einkaufsseite.