Steuervorteil 1: Überparitätische Arbeitgeberfinanzierung
Bei einer Bel-Etage Vorsorgelösung übernimmt der Arbeitgeber oft den Löwenanteil der Finanzierung. Eine überparitätische Arbeitgeberfinanzierung anstelle einer Lohnerhöhung für die Führungskräfte bringt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen echten steuerlichen Mehrwert.
Steuervorteil 2: Arbeitgeber-Beitragsreserven
Im Vorsorgewerk der PensUnit können angeschlossene Unternehmen Arbeitgeber-Beitragsreserven äufnen. Der Vorteil daran: In guten Zeiten können Sie mit Reservenbildung den Gewinn Ihrer Firma reduzieren. Diese Reserven für die ordentlichen Arbeitgeberbeiträge stehen Ihnen dann in weniger stabilen Wirtschaftsphasen zur Verfügung. Kantonale Steuervorschriften sind diesbezüglich stets auch zu beachten.
Steuervorteil 3: Kollektive Wertschwankungsreserven
Bei unserer Bel-Etage Stiftung PensUnit müssen Sie als Arbeitgeber für Ihr Vorsorgewerk eine kollektive Wertschwankungsreserve äufnen. Diese dient Ihnen als Sicherheitspolster für allfällige Unterdeckungen bei Ihrer Kaderkasse. Die Zielgrösse dieser Reserve ist abhängig von der gewählten Anlagestrategie. Diese Reservenbildung schafft im Falle einer Unterdeckung Sicherheit und Stabilität im Vorsorgewerk. Sie reduzieren den steuerbaren Unternehmensgewinn.
Steuervorteil 4: AHV-Lohn versus Dividende
Das spricht für den AHV-Lohn: Je höher der AHV-Lohn des Firmeninhabers, desto besser die Risikoleistungen bei Tod und Invalidität und desto höher die Altersleistungen aus der 2. Säule. Dazu kommt: Je höher der versicherte AHV-Lohn, desto grösser die Einkaufslücken bei der Kadervorsorge und desto grösser die Steuervorteile beim Auffüllen dieser Lücken.
Doch soll man sich als Firmeninhaber einen höheren AHV-Lohn oder eine höhere Dividende auszahlen? Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Es muss immer der Einzelfall geprüft werden.