Bei einer Barauszahlung des Vorsorgeguthabens infolge definitivem Wegzug aus der Schweiz erfolgt die einmalige Besteuerung im Sitzkanton der letzten Vorsorgestiftung. Im Kanton Schwyz fällt beim Bezug der Vorsorgegelder und gleichzeitigem Wohnsitz im Ausland nur eine sehr moderate Quellenbesteuerung an.
Diesen Steuervorteil für Vorsorgenehmer kann Ihnen die Vorsorgestiftung Pens3a mit Sitz in Schwyz bei einer definitiven Abreise ins Ausland verschaffen.
Für eine erste Kalkulation können Sie den Steuerrechner von Pens3a benutzen, um Ihre Quellensteuer im Kanton Schwyz zu berechnen.