Ich bin Arbeitgeber und habe für mich und meine Kaderleute eine PensUnit Vorsorgelösung gewählt. Jetzt verpflichtet mich die Stiftung, für unser Vorsorgewerk eine «kollektive Schwankungsreserve» zu bilden. Was ist das und worum geht es?
Dominique Koch Die meisten Pensionskassen geben ihren Versicherten ein Leistungsversprechen ab. Bei PensUnit sprechen wir von der Kapitalgarantie. Die Passivseite der Pensionskassenbilanz weist den Wert dieser Verpflichtungen aus. Je nach Entwicklung an den Kapitalmärkten kann es vorkommen, dass das angelegte Pensionskassenvermögen auf der Aktivseite der Bilanz eine negative Anlageperformance erzielt. Das bedeutet: Die vorhandenen Mittel decken den Wert der Verpflichtungen nicht mehr. Ihr Vorsorgewerk ist in Unterdeckung. Es müssen Sanierungsmassnahmen ergriffen werden. Aber es hat sich gezeigt: Die Anlagemärkte erholen sich über kurz oder lang immer wieder. Damit Sie nicht gezwungen sind, bei jedem Ausschlag gegen unten einzugreifen, muss Ihre Pensionskasse einen Puffer auf bauen. Dieser Puffer wird Schwankungs- oder Wertschwankungsreserve genannt. Bei PensUnit fahren Sie und Ihre Versicherten eine Einheitsstrategie. Sie sind also ein Kollektiv. Darum lautet der Begriff «kollektive Schwankungsreserve», kurz KSR.
Wie hoch muss diese Reserve sein?
DK Bei PensUnit haben Sie als Unternehmen Ihr eigenes Vorsorgewerk, sind also Ihre eigene Pensionskasse. Die Zielhöhe der KSR hängt von der Anlagestrategie ab, die Sie beziehungsweise die Vorsorgekommission Ihres Vorsorgewerks gewählt haben. Je höher der Anteil Aktien und Alternativanlagen, umso grösser sind die zu erwartenden Schwankungen im Renditeverlauf, umso höher muss der Zielwert der KSR angesetzt werden.
Können Sie ein konkretes Beispiel für die Zielhöhe geben?
DK Ausschlaggebend ist immer die Anlagestrategie. Je höher der Aktienanteil, umso höher muss der Puffer sein. Beispielsweise bei einem Anteil von Aktien und Alternativanlagen von 30 % beträgt die Zielhöhe der KSR 20 %. Für den Auf bau gibt Ihnen die Stiftung 3 Jahre Zeit.
Wer bildet diese Reserve?
DK Dafür gibt es zwei Quellen. Zum einen Ihre Einlagen als Arbeitgeber. Zum anderen die positiven Anlageerträge. Positive Anlageerträge haben übrigens keine Auswirkungen auf die Jahresrechnung Ihres Unternehmens. Sie bleiben in der Pensionskassenwelt.
Da kommt einiges an Verpflichtung auf mich zu. Habe ich auch Vorteile?
Cyrill Habegger Ja – eine gute Kadervorsorgelösung hat immaterielle und materielle Vorteile. Die immateriellen Vorteile sind, dass Sie Ihren Mitarbeitenden mit PensUnit eine attraktive Vorsorgelösung bieten können. Das stärkt Ihre Positionierung als Arbeitgeber. Materiell ermöglichen Sie dem einzelnen Arbeitnehmenden, zusätzliche, steuerbegünstigte Einkäufe in die berufliche Vorsorge vorzunehmen. Das senkt das steuerbare Einkommen und damit die individuelle Steuerbelastung.
Und wie profitiert mein Unternehmen?
CH Die PensUnit Stiftung erlaubt, dass Sie als Arbeitgeber die Schwankungsreserven auf bauen können. Mit einer soliden Reserve wird Ihr Vorsorgewerk risikofähiger und ist somit in der Lage, mit einem höheren Aktien- und Alternativenanlagenanteil die Chancen auf positive Anlagerenditen zu erhöhen. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten aus. Da die Einlagen in die KSR unwiderruflich dem Vorsorgezweck gewidmet werden, sind sie steuerlich abzugsfähig, reduzieren also den Unternehmensgewinn.
KSR steht also für doppelt rentierende Sicherheit?
CH DK Genau!
Kommen wir zur zweiten Reserve, der «Arbeitgeberbeitragsreserve». Wofür steht sie? Bin ich da als Arbeitgeber schon wieder gefordert?
DK Gefordert nicht, aber eingeladen! In Ihrer Funktion als Arbeitgeber können Sie freiwillig zusätzliche Mittel in die Pensionskasse einzahlen. Das Vorsorgewerk bildet in seiner Bilanz dafür den Posten «Arbeitgeberbeitragsreserve», kurz AGBR. Dieser gehört nicht zum Vorsorgevermögen der Pensionskasse. Sie als Arbeitgeber bestimmen die Anlagestrategie der Reserve. Wichtig ist: Einmal eingezahlte Beträge haben das Unternehmen verlassen und bleiben in der Vorsorgewelt. Aber Sie als Arbeitgeber entscheiden, wann die Reserve verwendet wird. Damit ist die AGBR ein interessantes Steuerplanungsinstrument.
Cyrill Habegger
Wozu ist diese Reserve gut?
DK Man kann die AGBR als Ausgleichsfonds für die geschuldeten Arbeitgeberbeiträge in das Vorsorgewerk betrachten. In fetten Jahren können Sie die AGBR mästen und Speck ansetzen, von dem Sie in mageren Jahren wieder zehren können. So können Sie Jahr für Jahr entscheiden: Will ich meine ordentlichen Arbeitgeberbeiträge einzahlen oder der AGBR belasten?
Habe ich neben der flexiblen Sicherstellung der Arbeitgeberbeiträge noch weitere Vorteile?
CH Oh ja. Die Bildung einer AGBR ist zu 100 % steuerlich abzugsfähig. In guten Jahren können Sie Liquidität abbauen. Mit der Reservebildung reduzieren Sie den Gewinn Ihres Unternehmens und damit die Steuerbelastung.
Kann ich unbegrenzt Arbeitgeberbeitragsreserven äufnen?
DK Nein, die Reservebildung ist plafoniert. Allerdings ist die Deckelung von Kanton zu Kanton verschieden. In den meisten Kantonen akzeptiert der Fiskus den Auf bau einer AGBR, die maximal dem fünffachen jährlichen Arbeitgeberbeitrag entspricht.
Die AGBR ist also ein Lenkungsinstrument für Vorsorge und für Steuern?
CH Für einen liquiden Arbeitgeber ist die AGBR in der Tat auch ein Instrument zur Reduktion von Steuern, zur Vermeidung von Negativzinsen und zur Bewältigung zukünftiger Liquiditätsengpässe. Und sollte Ihr Vorsorgewerk einmal in Schieflage geraten: Mit der AGBR können Sie drohenden Sanierungsbeiträgen entgegensteuern.
Wie funktioniert das?
CH Bei einer Unterdeckung des Vorsorgewerks können Sie der Pensionskasse versprechen, die AGBR nicht dazu zu verwenden, Ihre Arbeitgeberbeiträge zu bezahlen. Das nennt sich Verwendungsverzicht. Diese zusätzliche Sicherheit verschafft der Pensionskasse Zeit, die vorübergehende Unterdeckung durch positive Anlageerträge wieder vollständig oder zumindest teilweise auszugleichen. Dadurch können Sanierungsbeiträge der Versicherten und des Arbeitgebers verringert oder sogar gänzlich vermieden werden, sollte sich der Deckungsgrad wieder vollständig erholen. In diesem Fall kann der Verwendungsverzicht wieder aufgehoben werden.
Fassen wir zusammen: KSR muss ich bilden. AGBR kann und darf ich bilden. Und beide Reservebildungen haben eine sehr ähnliche Zielsetzung. Sie ermöglichen mir als Arbeitgeber, die Vorsorge für mein Vorsorgewerk und damit für meine Arbeitnehmenden auf ein solides Fundament zu bauen?
DK So ist es. Sie zahlen in die Pensionskasse ein mit dem Nutzen, dass Ihr Unternehmen in wirtschaftlich schlechten Zeiten nicht übermässig belastet wird.
CH Und das Gute daran: Diese Einlagen in die KSR und die AGBR sind steuerlich abzugsfähig.
Profitable Pufferbildung!
CH, DK Genau!
Dieses Interview wurde geführt von Michael Egloff, Musqueteers. Texter und langjähriger Begleiter der PensExpert AG.