Die Säule 3a ist eine zweckgebundene Altersvorsorge, Bezüge sind frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter und spätestens bis fünf Jahre nach dessen Erreichen möglich (sofern man über das AHV-Alter hinaus erwerbstätig bleibt). Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:
Wechsel in die Selbstständigkeit oder Änderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit
Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum
Amortisation / Rückzahlung einer Hypothek
Umzug ins Ausland
Bezug einer vollen IV-Rente (sofern Ihre Säule 3a keine Invaliditätsleistungen vorsieht)
Die Gelder aus der Säule 3a werden bei Bezug zu einem reduzierten Satz separat besteuert. Jedoch wächst auch die Kapitalauszahlungssteuer progressiv mit der Höhe des Betrags. Nach dem Bezug zählt der bezogene 3a-Betrag zum steuerbaren Vermögen.