Die Auswanderung richtig planen

Praktische Tipps
In einer globalisierten Welt sind immer mehr Erwerbstätige und Altersrentner bereit, ihren Wohnort vorübergehend oder definitiv ins Ausland zu verlegen. EMIGRATION NOW mit Sitz in Zürich ist eine erfahrene Beratungsfirma für sämtliche Auswanderungsthemen. Ihr Gründer Martin Kaufmann steht Rede und Antwort, welche steuerrelevanten Aspekte bei einer Auswanderung zu berücksichtigen sind.
19. Dezember 2019
Geschrieben von
Fabio Brunner
Marketingverantwortlicher

Herr Kaufmann, zusammen mit Ihrem Team beraten Sie jährlich viele Auslandabreisende. Welche wichtigen Themen gehen bei Ihren Kunden oftmals vergessen oder werden unterschätzt?

Wir sorgen dafür, dass sich unsere Kunden mit allen wichtigen Auswanderungsaspekten umsichtig auseinandersetzen. Generell werden aber speziell die bürokratischen Aufwendungen der Wohnsitzverlegung, die Pre-Immigration-Steuerplanung, die wegzugsbedingte Neuausrichtung von Vermögendispositionen sowie – sehr häufig – die Nachlassplanung unterschätzt.


Welche Abreisedestinationen sind zurzeit am beliebtesten?

Hier drängt sich die Unterscheidung zwischen Auswanderung mit und ohne Erwerbstätigkeit auf. Für Erwerbstätige sind unsere Nachbarländer, die USA, Grossbritannien, die Wirtschaftszentren Asiens sowie Australien die Top-Destinationen. Privatiers und Pensionäre zieht es vornehmlich nach Deutschland und Frankreich, gefolgt von Italien, Spanien und Österreich. Dank eines attraktiven Steuerprogramms liegt aktuell Portugal im Trend. In ferneren Gefilden locken insbesondere die USA und Kanada, Südafrika sowie Thailand.


Ist der Steuersitz Kanton Schwyz beim Kapitalbezug der Vorsorgegelder in jedem Fall eine lohnenswerte Adresse? Oder sind bei der Besteuerung der Vorsorgegelder noch weitere Aspekte zu beachten?

Ausser bei Kleinstguthaben sind im Kanton Schwyz die geringsten Quellensteuerbelastungen anzutreffen. Wer in ein Land zieht, das schweizerische Kapitalbezüge nicht besteuert, kann daher durch den Transfer erhebliche Steuerersparnisse erzielen. In vielen der populärsten Auswanderungsdestinationen werden die Kapitalbezüge aber besteuert. Handelt es sich dabei um ein Land, das mit der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) führt und wo die Schweiz bei dortigem Wohnsitz eine Quellensteuerrückerstattung zulässt, dann spielt der Umweg via Kanton Schwyz steuerlich keine wesentliche Rolle. Eminent wichtig: Auswanderer sollten sich immer als Erstes über die Besteuerungsmodalitäten im Zielland informieren.


Bei Wohnsitz in Deutschland werden die überobligatorischen PK-Gelder beim Kapitalbezug vom Deutschen Fiskus kaum noch besteuert. Was war der Auslöser für diese Änderung?

Ein Urteil des deutschen Bundesfinanzhofes statuierte 2015 im Wesentlichen, dass Leistungen aus dem schweizerischen BVG-Überobligatorium steuerlich analog zu kapitalbildenden Lebensversicherungen zu behandeln seien. Kapitalleistungen können demnach steuerfrei (sofern die BVG-Deckung vor 2005 etabliert wurde und mindestens 12 Jahre bestand) oder mit geringen Belastungen vereinnahmt werden. Renten, die auf dem Überobligatorium basieren, sind dagegen nur mit geringen, altersabhängigen Besteuerungsanteilen erfasst. Deutschland ist somit für viele BVGLeistungsbezüger zum Steuerparadies mutiert.


Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Die Schweizer Quellensteuer kann gemäss diesem DBA zurückgefordert werden. Somit ist die Nullbesteuerung der überobligatorischen PK-Guthaben praktisch Fakt! Ist dieser paradiesische Zustand nachhaltig oder ist eine Anpassung des DBA nur noch eine Frage der Zeit?

Die deutschen Regelungen werden Bestand haben. Denkbar ist indes, dass die Schweiz Massnahmen bezüglich der Quellensteuerrückerstattung ergreifen könnte. Die doppelte Nullbesteuerung von BVG-Kapitalbezügen ist der Eidgenössischen Steuerverwaltung ein Dorn im Auge.


Wie ist die Besteuerung von Vorsorgeguthaben bei einem Wegzug nach Italien oder Frankreich geregelt? Ist gemäss DBA eine Rückforderung der Quellensteuer auch vorgesehen?

Lange Zeit wurden Schweizer Kapitalbezüge in Italien regional uneinheitlich erfasst. Dieser Missstand wurde unlängst durch eine pragmatische Lösung behoben: Schweizer Renten und Kapitalbezüge werden je nachdem mit nur 5 % belastet. In Frankreich kann unter genau definierten Umständen (u.a. keine Teilbezüge) eine Nettosteuer von 6,75 % resultieren, ansonsten droht eine Einkommenssteuerbelastung von bis zu 45 %. Nach entsprechender Versteuerung in den beiden Ländern kann die kantonal erhobene Quellensteuer zurückverlangt werden.



Geschrieben von
Fabio Brunner
Marketingverantwortlicher