Weichen für die Zukunft stellen
Ein Blick in die Vergangenheit und gleichzeitig in die Zukunft zeigt klar: Ohne weitere Anpassungen riskieren wir Stillstand und damit Rückschritt in der zweiten Säule. Die berufliche Vorsorge muss sich ständig weiterentwickeln, um den Bedürfnissen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden.
Umwandlungssatz: Grosse Schritte nötig?
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Senkung des Umwandlungssatzes von 6.8% auf 6.0%. Während bei der ersten BVG-Revision im Jahr 2005 der Umwandlungssatz sukzessive über zehn Jahre gesenkt wurde, erfolgt die Reduktion nun auf einen Schlag. Diese Senkung ist überfällig, doch die happige Reduktion könnte für viele ein zu grosser Schritt sein.
Steigende Lebenserwartung erfordert Anpassungen
Die steigende Lebenserwartung zeigt deutlich, dass selbst ein Umwandlungssatz von 6.0% in Zukunft zu hoch sein wird. Wenn wir im Durchschnitt 100 Jahre oder älter werden, was gemäss Zukunftsforscher kein so unrealistisches Szenario ist, werden auch diese 6.0% für die Umwandlung des Altersguthabens zu hoch angesetzt sein. Hier ist Weitsicht gefragt, um langfristig stabile Lösungen zu finden.
Eintrittsschwelle anpassen
Einen weiteren Stillstand gilt es zu vermeiden, wenn wir über die Eintrittsschwelle der beruflichen Vorsorge diskutieren. Im Zuge der Reform wird diese viel diskutierte Eintrittsschwelle von 22 050 Franken auf 19 845 Franken gesenkt. Mit diesem Schritt werden schätzungsweise 70 000 Personen neu in die berufliche Vorsorge aufgenommen, so eine Mitteilung des Bundesrates. Diese 19 845 Franken sind allerdings nicht in Stein gemeisselt, sondern erhöhen sich, wenn sich die Sozialversicherungskennzahlen ändern. Als Grundlage wird dabei immer auf die AHV-Rente abgestellt, die sich normalerweise alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung anpasst. Genau diese Sozialversicherungskennzahlen wurden nun vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am 28.08.2024 neu kommuniziert. Dabei wird die Eintrittsschwelle, bei einer Annahme der Reform am 22.09.2024, bereits wieder über 20 000 Franken sein. Konkret bei 20 412 Franken. Somit muss der Jahreslohn bereits über diesen 20 412 liegen, um überhaupt in den Genuss der beruflichen Vorsorge zu kommen.
Fixe Eintrittsschwelle als Verbesserung
Eine mögliche Verbesserung könnte darin bestehen, die Eintrittsschwelle fest im Gesetz zu verankern. So würde verhindert, dass Arbeitnehmer nach kurzer Zeit wieder aus der beruflichen Vorsorge herausfallen, weil ihr Lohn nicht mehr der variablen Eintrittsschwelle entspricht.
Fazit: Stillstand ist keine Option
Seit seiner Einführung 1985 hat das BVG bereits einige Veränderungen durchgemacht. Es ist entscheidend, dass die berufliche Vorsorge auch in Zukunft an die sich wandelnden Lebensumstände angepasst wird, selbst wenn dies unpopuläre Massnahmen erfordert. Denn Stillstand bedeutet Rückschritt – und das können wir uns in der zweiten Säule nicht leisten.