Es besteht Handlungsbedarf nach dem Nein zur BVG-Reform.
Status quo der beruflichen Vorsorge
Es bleibt vorerst alles beim Alten: Keine Senkung der Eintrittsschwelle, keine Senkung des Umwandlungssatzes und keine Anpassung des Koordinationsabzugs. Mit dem Nein zur BVG-Reform wird sich die gesetzliche Situation für Teilzeitmitarbeitende und Personen im Tieflohnbereich nicht verbessern.
Trotz des deutlichen NEINs dürfen die positiven Ansätze der Reform nicht in Vergessenheit geraten. Zukunftsorientierte Arbeitgebende haben die Botschaft bereits erkannt und sich Gedanken gemacht, wie sie ihre Mitarbeitenden über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinaus absichern können.
Hier sind drei zentrale Punkte der Reform, die Unternehmen in der Schweiz sofort freiwillig umsetzen können:
Risikoleistungen nicht vernachlässigen
In der Diskussion über die berufliche Vorsorge wird oft nur über die Zeit nach der Erwerbstätigkeit gesprochen. Doch was passiert, wenn jemand invalid wird oder stirbt? In solchen Fällen steht uns die berufliche Vorsorge nämlich gesetzlich zur Seite, um uns oder unsere Hinterbliebenen finanziell abzusichern.
Tipp: Die versicherten Risikoleistungen in der beruflichen Vorsorge sollten regelmässig mit der Pensionskasse besprochen und gegebenenfalls angepasst werden. Eine solide sowie gut ausgebaute Risikoversicherung in der 2. Säule ist die Basis für eine zeitgemässe Pensionskassenlösung und wird von Mitarbeitenden geschätzt.
Eintrittsschwelle freiwillig senken
Arbeitgebende können die Eintrittsschwelle freiwillig senken, um auch Teilzeitmitarbeitende mit niedrigem Einkommen in die Pensionskasse aufzunehmen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die gesetzliche Eintrittsschwelle auf 22 680 Franken, was dazu führen kann, dass einige Teilzeitmitarbeitende aus der beruflichen Vorsorge herausfallen.
Tipp: Senken oder streichen Sie die Eintrittsschwelle, um mehr Mitarbeitenden Zugang zur Pensionskasse zu ermöglichen. Dies kann die Attraktivität Ihres Unternehmens steigern und ist ein positives Signal im aktuellen Fachkräftemangel.
Koordinationsabzug neu strukturieren
Ein zentrales Thema der abgelehnten Reform war die Neustrukturierung des Koordinationsabzugs. Arbeitgebende können diesen von einem festen Betrag in eine variable Komponente umstellen, was den versicherten Lohn und die jährlichen Sparbeiträge erhöht.
Tipp: Prüfen Sie, ob die Einführung eines variablen Koordinationsabzugs für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Dies kommt insbesondere Teilzeitmitarbeitenden und Mitarbeitenden mit niedrigeren Löhnen zugute.
Die meisten Punkte der abgelehnten Reform können auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse oder Ihren Versicherungsbroker, um innovative und attraktive Lösungen zu entwickeln.
Eine neue BVG-Reform wird wahrscheinlich nicht sofort wieder ins Spiel kommen, aber gezielte Anpassungen können die Notwendigkeit einer Reform minimieren.